Dienstag, 18. Februar 2014

Internetseiten sperren - aber wie?

Eine nicht nur diskutierte Frage unter Eltern, Pädagog_innen und Ausbildner_innen sondern auch unter Jugendliche lautet: „Ist es möglich bestimmte Internetseiten zu blockieren?“ Die Motivation sich mit der Sperrung bestimmter Inhalte zu beschäftigen, könnte dabei nicht unterschiedlicher sein: Denn während die einen ihren Nachwuchs und die von ihnen Betreuten vor gewissen Inhalten und illegale Aktivitäten schützen möchten, versuchen die widerwillig Eingeschränkten wiederum diese Regelungen zu umgehen. Aber auch Jugendliche möchten durchaus hin und wieder ihren Besuch oder andere Nutzer ihres Computers vor bestimmten Websites fernhalten.

Für die Sperrung von Internetseiten gibt es verschiedene Methoden, die hier kurz vorgestellt werden und auf auf ihre Wirksamkeit abgeklopft werden:

  • Internetseiten mit Browser-Optionen oder Add-ons blockieren
  • Webseiten allgemein sperren: - Hosts-Datei oder den Router?
  • Kostenlose Programme



Internetseiten mit Browser-Optionen oder Add-Ons blockieren

Websites mit dem Internet-Explorer blockieren

Für ältere Versionen des Internet-Explorers können Sie nach dem Starten im Menü unter „Extras“ den Punkt „Internetoptionen“ anklicken und anschließend die Registerkarte „Inhalte“ auswählen. Anschließend klicken Sie unter Inhaltsratgeber auf „Aktivieren“, unter Filter können Sie verschiedene Kategorien auswählen und mit dem Schieberegel festlegen, welche Inhalte unter anderen „Anstachelung zu oder Darstellung von Diskriminierung und Gewalt“ für Benutzer nicht mehr zugänglich sein soll. Mit der Registeroption „Zugelassene Sites“ können Sie sowohl eine Liste von zugelassenen oder niemals anzuzeigenden Seiten, unabhängig vom Filter, erstellen.

Ab der Version 10 des Internet-Explorer kommt eine etwas andere Vorgehensweise zum tragen: Die „Extras“ werden nun durch ein Zahnrad-Symbol dargestellt. Unter der Registerkarte „Inhalte“ gibt es nun die Option „Family-Safety“. Dabei handelt es sich um eine zuverlässige Jugendschutz-Funktion, die individuell für jedes Benutzerkonto eingerichtet werden kann. Direkt im Browser können Sie allerdings keine Websites mehr sperren, sondern nur noch einen alternativen Weg gehen, z.B. indem Sie Internetseiten über die Hosts-Datei sperren.


Internetseiten in Firefox sperren

Firefox bietet keine eigene Funktion, um eine Website zu blockieren, kann aber durch Add-ons erweitert werden, die diesen Zweck erfüllen. Im Menü unter „Extras“ und dann „Add-ons“ kann der Add-ons-Manager aufgerufen werden. Im Suchfeld geben Sie passende Stichworte wie z.B. „block website“ ein. Nun gehen Sie durch Liste der Add-ons und suchen sich ein geeignetes Programm heraus, wie z.B. „BlockSite“, „ProCon Latte“ oder „FoxFilter“. Durch einen Klick auf das Add-on gelangen Sie auf die detaillierte Informationen und können dieses mit dem Button „Zu Firefox hizufügen“. Nachdem das Add-on heruntergeladen ist, kann es durch das Antippen der Schaltfläche „Jetzt installieren“ zu Firefox hinzugefügt werden. Anschließend starten Sie den Browser neu.
Nun rufen Sie erneut den Add-ons-Manager auf und gehen auf „Erweiterungen“. Wählen Sie das Add-on aus, das Sie zum Sperren und Entsperren von Websites heruntergeladen haben Im Anschluss klicken Sie auf die Schaltfläche „Einstellungen“. Für jede Internetseite, die Sie mit „BlockSite“ blockieren möchten, drücken Sie auf die Schaltfläche „Add“ und geben die entsprechende Url ein. Um die Internetpräsenz wieder zu entsperren, markieren Sie den entsprechende Internetadresse und bestätigen dies durch das Antippen der Schaltfläche „Remove“. Um die entsprechende Änderungen zu speichern, klicke im Einstellungsfenster ganz unten auf „Ok“. Mit der Verwendung des Add-on ProConLatte können Sie zusätzlich über die „Profanity List“ vulgäre Ausdrücke eingeben oder aus einer Liste von Schimpfwörter auswählen, um Internetseiten, die entsprechende Inhalte aufweisen, zu blockieren. Für Kinder im Grundschulalter empfiehlt es sich eher eine Whitelist anstatt eine Blacklist anzulegen. Damit entsprechende Websites nicht wieder von Kindern oder anderen Users des Browsers entsperrt werden können, sollten Sie die Passwortfunktion des Add-on einschalten. Diese Funktion enthalten unter Einstellungen sowohl das Programm BlockSite, ProConLatte und FoxFilter.


Das Problem von internen Browser-Sperren

Interne Browser-Sperren haben einen großen Nachteil, sie lassen sich problemlos umgehen, indem andere Users eines Computers ein neues Firefox-Profil erstellen, eine portable Version herunterladen oder eben einfach einen anderen Browser verwenden. Dies sind nur einige Möglichkeiten. Entsprechend sind Programme wie BlockSite, ProConLatte oder FoxFilter eher als Barriere zu sehen.


Webseiten allgemein sperren: Hosts-Datei oder den Router?

Interseiten via Hosts-Datei sperren

Mit der Hosts-Datei können Sie unerwünschte Verbindungen blockieren. In der Regel ist die Datei unter den Pfad „C:\WINDOWS\SYSTEM32\DRIVERS\ETC“ bei Windows XP, Vista, Win 7 und Win 8 zu finden. Öffnen Sie mit dem Editor und führen Sie diesen als Administrator aus. Anschließend lassen sie sich alle Dateitypen anzeigen und öffnen Sie die Hosts-Datei. Um nun das Abrufen bestimmter Websites zu unterbinden, fügen Sie z.B. folgende Zeilen der Hosts-Datei bei:

127.0.0.1 www.beispiel.de
127.0.0.1 beispiel.de

Der Platzhalter www.beispiel.de steht dabei für die zu blockierende Internetadresse. Speichern Sie die veränderte Datei, indem Sie sich erneut alle Dateitypen anzeigen lassen und ersetzen die Datei Namens hosts. Nachdem Abspeichern leitet das Windows-Netzwerk die so eingetippten URL`s an die angebenen IP-Adresse Localhost um. Der User erhält eine Fehlermeldung, dass die Website nicht erreichbar sei.

Alternativ können Sie auch eine Adressumleitung durchführen, indem Sie eine andere IP-Adresse voranstellen. Verwenden Sie z.B. die IP-Adresse von MySpace:

#facebook

216.178.47.11 de-de.facebook.com
216.178.47.11 www.facebook.com
216.178.47.11 facebook.com
216.178.47.11 ok.facebook.com
216.178.47.11 www.ok.facebook.com
216.178.47.11 a.ok.facebook.com
216.178.47.11 www.a.ok.facebook.com
216.178.47.11 facebook.com.au
216.178.47.11 www.facebook.com.au
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216.178.47.11 www.nl-nl.facebook.com
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216.178.47.11 www-10-01-snc2.facebook.com
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216.178.47.11 www-10-03-ash1.facebook.com
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216.178.47.11 static.ak.connect.facebook.co m
216.178.47.11 www.static.ak.connect.facebook.com
216.178.47.11 login.facebook.com
216.178.47.11 www.login.facebook.com

Speichern Sie anschließend die Änderungen, indem Sie die vorige hosts-Datei ersetzen. Bei der Speicherung beachten Sie bitte, das alle Dateitypen angezeigt werden. Die Änderungen gelten für alle verwendeten Browser auf dem System.

Entsperren oder Umgehen der blockierten Seite
Den vollen Zugriff auf Domains erhalten Sie wieder, wenn Sie die Einträge entfernen. Andererseits sollte Sie sich keine Illusionen hingeben, das Blockieren der Internetseiten mit der Hosts-Datei kann mit Add-ons umgegangen werden, wie z.B. anonymoX oder dem Tor-Browser.
Kennt sich der Nachwuchs mit dem Computer einigermaßen aus, entfernt sie oder er die entsprechenden Einträge aus der Hosts-Datei, falls Sie nicht für jeden Nutzer seperate Benutzerkonto mit unterschiedlichen Zugriffsrechten angelegt haben. Eine weitere Möglichkeit die Sperrung zu umgehen, bietet z.B. die Website „www.proxyfoxy.com“.


Websites mit dem Router sperren

Eine weitere Möglichkeit Internetinhalte für bestimmte Nutzer unzugänglich zu machen, bietet das Blockieren bestimmter Seiten über den Router, hier am Beispiel Fritzbox erläutert.
Um auf die Fritzbox zuzugreifen, geben Sie in Ihrem Browser „fritz.box“ ein. Die Einstellungen werden über die Kindersicherung im Menü der Fritzbox durchgeführt. Damit die Veränderungen greifen, sollten Sie dem PC/Smartphone/Tablet eine feste IP vergeben, da das Gerät sich sonst bei einem Neustart die nächste freie IP sucht und so wieder vollen Zugriff auf die Internetseiten hat. Im Menü klicken Sie dementsprechend auf „Internet“ und anschließend auf „Filter“. Auf der nachfolgenden Seite wählen Sie das Gerät aus, dessen Einstellungen Sie verändern möchten und klicken auf „bearbeiten“. Anschließend können Sie festlegen, wie viele Stunden und zu welchen Uhrzeiten der Benutzer an den verschiedenen Tagen ins Netz darf.
Nach der Aktivierung der Option „Internetseiten filtern“ können Sie Listen anlegen, welche Seiten von dem ausgewählten Gerät erreicht werden können. Dabei können Sie entweder eine Whitelist anlegen, so das nur eingetragende Internetseiten von dem Gerät erreichbar sind oder eine Blacklist, nur die eingestellten Websites können nicht angesurft werden.
Gegebenenfalls können Sie ein von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in der Kooperation mit Selbstkontrolle Suchmaschine entwickeltes Modul (kurz: BPjM-Modul) aktivieren, das zusätzlich Internetadressen (URLs), die von der BPjM auf die Liste jugendgefährdender Medien ("Index") gesetzt wurden, in den Ergebnislisten der Suchmaschinen nicht mehr angezeigt werden.
Ebenfalls empfiehlt sich die Deaktivierung der HyperText Transfer Protocol Secure-Abfragen, da Ihnen nicht immer bekannt sei dürfte, ob eine Internetadresse zusätzlich z.B. über https://www.schuelervz.net/ erreichbar ist.
Teils kann der Internetzugang auch für bestimmte Netzwerkanwendungen gesperrt werden, wählen Sie diese im Ausklappmenü "Netzwerkanwendungen sperren" nacheinander aus. Anschließend speichern Sie die von Ihnen gewählten Zugangsregelungen, häufig mit „OK“.
Vergessen Sie nicht die Fritzbox durch ein Kennwort zu schützen. Falls sich mehrere User einen Computer teilen, richten Sie für diese Benutzerkonten mit unterschiedlichen Rechten und Kennwörtern ein.

Umgehung der Internetsperren eines Router

Wer unbedingt die blockierten Internetseiten wieder zum Vorschein bringen möchte, gelingt dies mit etwas Ausdauer, auch wenn die Websites via Router gesperrt sind. Clevere Kids werden durch einen IP-Wechsel die Umgehung der Internetblockade versuchen. Um diese Umgehungsform zu verhindern, sollten Sie jedem Gerät immer die gleiche IP im Router zuweisen, wie oben bereits erwähnt. Dies kann dann nur mit etwas Aufwand und Fachwissen umgegangen werden, indem dem Rechner eine neue MAC-Adresse gegeben wird. In diesem Fall sollte Sie evtl. das Häkchen setzen bei „Computer, für die keine Zugangsregeln aktiv sind, haben keinen Internetzugang“. Allerdings wird es dann nötig, für jedes einzelne Gerät eine Zugangsregel zu konfigurieren.


Kostenlose Programme

Parents-Friend, Any Webblock 1.1.0, TimeRestict Free Edition bieten den Usern die Möglichkeit ihre Kinder vor unschönen Internetinhalten zu schützen und auch die Zeiten der Internetnutzung zu regelmentieren. TimeRestict Free Edition ist allerdings für neuere Windowsversionen ungeeignet.
Auch ist es fraglich, ob zusätzliche Software noch erforderlich ist: So bieten neuere Versionen von Betriebssystemen zum Beispiel Windows 7 oder Windows 8 über die Einrichtung des Benutzerkontos bereits Optionen für den Jugendschutz an oder sind bereits in einem neu erworbenden Antivirenprogramm wie F-Secure Internet Security, Kaspersky oder Norton™ Internet Security 2014 integriert. Auch bieten viele Provider ihren Kunden kostenlose Zusatzprogramme an, um die Sicherheit ihres Nachwuchses zu bewerkstelligen.
Für Tablet PC `s mit dem Betriebssystem Android gibt es eine Vielzahl kostenloser Apps für die Kindersicherung: Unter anderen KidsPlace, Child Modus oder Norton Family parental Control.

Fazit: Sicherungen vor bestimmten Inhalte bei Kids einzubauen, kann eine gewisse Zeit funktionieren und vor bestimmten Inhalte fernhalten. Es ändert aber nix daran, das genau das Verbote interessant ist und die Herausforderung darin besteht, solche Blockaden zu umgehen. Da erscheint es auf langer Sicht doch vielversprechender zu sein, sich gemeinsam mit den Inhalten, Lücken und Tücken auseinanderzusetzen anstatt auf Verbote zu setzen.

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