Eine nicht nur diskutierte Frage unter
Eltern, Pädagog_innen und Ausbildner_innen sondern auch unter
Jugendliche lautet: „Ist es möglich bestimmte Internetseiten zu
blockieren?“ Die Motivation sich mit der Sperrung bestimmter
Inhalte zu beschäftigen, könnte dabei nicht unterschiedlicher sein:
Denn während die einen ihren Nachwuchs und die von ihnen Betreuten
vor gewissen Inhalten und illegale Aktivitäten schützen möchten,
versuchen die widerwillig Eingeschränkten wiederum diese
Regelungen zu umgehen. Aber auch Jugendliche möchten durchaus hin
und wieder ihren Besuch oder andere Nutzer ihres Computers vor
bestimmten Websites fernhalten.
Für die Sperrung von Internetseiten
gibt es verschiedene Methoden, die hier kurz vorgestellt werden und
auf auf ihre Wirksamkeit abgeklopft werden:
- Internetseiten mit Browser-Optionen oder Add-ons blockieren
- Webseiten allgemein sperren: - Hosts-Datei oder den Router?
- Kostenlose Programme
Internetseiten mit Browser-Optionen
oder Add-Ons blockieren
Websites mit
dem Internet-Explorer blockieren
Für ältere
Versionen des Internet-Explorers können Sie nach dem Starten im
Menü unter „Extras“ den Punkt „Internetoptionen“ anklicken
und anschließend die Registerkarte „Inhalte“ auswählen.
Anschließend klicken Sie unter Inhaltsratgeber auf „Aktivieren“,
unter Filter können Sie verschiedene Kategorien auswählen und mit
dem Schieberegel festlegen, welche Inhalte unter anderen
„Anstachelung zu oder Darstellung von Diskriminierung und Gewalt“
für Benutzer nicht mehr zugänglich sein soll. Mit der Registeroption
„Zugelassene Sites“ können Sie sowohl eine Liste von
zugelassenen oder niemals anzuzeigenden Seiten, unabhängig vom
Filter, erstellen.
Ab der Version 10
des Internet-Explorer kommt eine etwas andere Vorgehensweise zum
tragen: Die „Extras“ werden nun durch ein Zahnrad-Symbol
dargestellt. Unter der Registerkarte „Inhalte“ gibt es nun die
Option „Family-Safety“. Dabei handelt es sich um eine
zuverlässige Jugendschutz-Funktion, die individuell für jedes
Benutzerkonto eingerichtet werden kann. Direkt im Browser können Sie
allerdings keine Websites mehr sperren, sondern nur noch einen
alternativen Weg gehen, z.B. indem Sie Internetseiten über die
Hosts-Datei sperren.
Internetseiten
in Firefox sperren
Firefox bietet
keine eigene Funktion, um eine Website zu blockieren, kann aber durch
Add-ons erweitert werden, die diesen Zweck erfüllen. Im Menü unter
„Extras“ und dann „Add-ons“ kann der Add-ons-Manager
aufgerufen werden. Im Suchfeld geben Sie passende Stichworte wie z.B.
„block website“ ein. Nun gehen Sie durch Liste der Add-ons und
suchen sich ein geeignetes Programm heraus, wie z.B. „BlockSite“,
„ProCon Latte“ oder „FoxFilter“. Durch einen Klick auf das
Add-on gelangen Sie auf die detaillierte Informationen und können
dieses mit dem Button „Zu Firefox hizufügen“. Nachdem das Add-on
heruntergeladen ist, kann es durch das Antippen der Schaltfläche
„Jetzt installieren“ zu Firefox hinzugefügt werden. Anschließend
starten Sie den Browser neu.
Nun rufen Sie
erneut den Add-ons-Manager auf und gehen auf „Erweiterungen“.
Wählen Sie das Add-on aus, das Sie zum Sperren und Entsperren von
Websites heruntergeladen haben Im Anschluss klicken Sie auf die
Schaltfläche „Einstellungen“. Für jede Internetseite, die Sie
mit „BlockSite“ blockieren möchten, drücken Sie auf die
Schaltfläche „Add“ und geben die entsprechende Url ein. Um die
Internetpräsenz wieder zu entsperren, markieren Sie den
entsprechende Internetadresse und bestätigen dies durch das Antippen
der Schaltfläche „Remove“. Um die entsprechende Änderungen zu
speichern, klicke im Einstellungsfenster ganz unten auf „Ok“. Mit
der Verwendung des Add-on ProConLatte können Sie zusätzlich über
die „Profanity List“ vulgäre Ausdrücke eingeben oder aus einer
Liste von Schimpfwörter auswählen, um Internetseiten, die
entsprechende Inhalte aufweisen, zu blockieren. Für Kinder im
Grundschulalter empfiehlt es sich eher eine Whitelist anstatt eine
Blacklist anzulegen. Damit entsprechende Websites nicht wieder von
Kindern oder anderen Users des Browsers entsperrt werden können,
sollten Sie die Passwortfunktion des Add-on einschalten. Diese
Funktion enthalten unter Einstellungen sowohl das Programm BlockSite,
ProConLatte und FoxFilter.
Das Problem von
internen Browser-Sperren
Interne
Browser-Sperren haben einen großen Nachteil, sie lassen sich
problemlos umgehen, indem andere Users eines Computers ein neues
Firefox-Profil erstellen, eine portable Version herunterladen oder
eben einfach einen anderen Browser verwenden. Dies sind nur einige
Möglichkeiten. Entsprechend sind Programme wie BlockSite,
ProConLatte oder FoxFilter eher als Barriere zu sehen.
Webseiten allgemein sperren:
Hosts-Datei oder den Router?
Interseiten via
Hosts-Datei sperren
Mit der
Hosts-Datei können Sie unerwünschte Verbindungen blockieren. In der
Regel ist die Datei unter den Pfad „C:\WINDOWS\SYSTEM32\DRIVERS\ETC“
bei Windows XP, Vista, Win 7 und Win 8 zu finden. Öffnen Sie mit dem
Editor und führen Sie diesen als Administrator aus. Anschließend
lassen sie sich alle Dateitypen anzeigen und öffnen Sie die
Hosts-Datei. Um nun das Abrufen bestimmter Websites zu unterbinden,
fügen Sie z.B. folgende Zeilen der Hosts-Datei bei:
127.0.0.1
www.beispiel.de
127.0.0.1
beispiel.de
Der
Platzhalter www.beispiel.de
steht dabei für die zu blockierende Internetadresse. Speichern Sie
die veränderte Datei, indem Sie sich erneut alle Dateitypen anzeigen
lassen und ersetzen die Datei Namens hosts. Nachdem Abspeichern
leitet das Windows-Netzwerk die so eingetippten URL`s an die
angebenen IP-Adresse Localhost um. Der User erhält eine
Fehlermeldung, dass die Website nicht erreichbar sei.
Alternativ können
Sie auch eine Adressumleitung durchführen, indem Sie eine andere
IP-Adresse voranstellen. Verwenden Sie z.B. die IP-Adresse von
MySpace:
#facebook
216.178.47.11 de-de.facebook.com
216.178.47.11
www.facebook.com
216.178.47.11 facebook.com
216.178.47.11 ok.facebook.com
216.178.47.11 www.ok.facebook.com
216.178.47.11 a.ok.facebook.com
216.178.47.11 www.a.ok.facebook.com
216.178.47.11 facebook.com.au
216.178.47.11 www.facebook.com.au
216.178.47.11 nl-nl.facebook.com
216.178.47.11 www.nl-nl.facebook.com
216.178.47.11 facebook.nl
216.178.47.11 www.facebook.nl
216.178.47.11 facebook.com.au
216.178.47.11 www.facebook.com.au
216.178.47.11 login.facebook.com.au
216.178.47.11 www.login.facebook.com.au
216.178.47.11 www-10-01-snc2.facebook.com
216.178.47.11 www-11-01-snc2.facebook.com
216.178.47.11 www-10-03-ash1.facebook.com
216.178.47.11 www-12-08-ash1.facebook.com
216.178.47.11 www-13-08-ash1.facebook.com
216.178.47.11 static.ak.fbcdn.net
216.178.47.11 www.static.ak.fbcdn.net
216.178.47.11 login.facebook.com
216.178.47.11 www.login.facebook.com
216.178.47.11 login.facebook.com.nl
216.178.47.11 www.login.facebook.com.nl
216.178.47.11 fbcdn.net
216.178.47.11 www.fbcdn.net
216.178.47.11 fbcdn.com
216.178.47.11 www.fbcdn.com
216.178.47.11 ads.ak.facebook.com
216.178.47.11 www.ads.ak.facebook.com
216.178.47.11 static.ak.connect.facebook.co m
216.178.47.11 www.static.ak.connect.facebook.com
216.178.47.11 login.facebook.com
216.178.47.11 www.login.facebook.com
216.178.47.11 facebook.com
216.178.47.11 ok.facebook.com
216.178.47.11 www.ok.facebook.com
216.178.47.11 a.ok.facebook.com
216.178.47.11 www.a.ok.facebook.com
216.178.47.11 facebook.com.au
216.178.47.11 www.facebook.com.au
216.178.47.11 nl-nl.facebook.com
216.178.47.11 www.nl-nl.facebook.com
216.178.47.11 facebook.nl
216.178.47.11 www.facebook.nl
216.178.47.11 facebook.com.au
216.178.47.11 www.facebook.com.au
216.178.47.11 login.facebook.com.au
216.178.47.11 www.login.facebook.com.au
216.178.47.11 www-10-01-snc2.facebook.com
216.178.47.11 www-11-01-snc2.facebook.com
216.178.47.11 www-10-03-ash1.facebook.com
216.178.47.11 www-12-08-ash1.facebook.com
216.178.47.11 www-13-08-ash1.facebook.com
216.178.47.11 static.ak.fbcdn.net
216.178.47.11 www.static.ak.fbcdn.net
216.178.47.11 login.facebook.com
216.178.47.11 www.login.facebook.com
216.178.47.11 login.facebook.com.nl
216.178.47.11 www.login.facebook.com.nl
216.178.47.11 fbcdn.net
216.178.47.11 www.fbcdn.net
216.178.47.11 fbcdn.com
216.178.47.11 www.fbcdn.com
216.178.47.11 ads.ak.facebook.com
216.178.47.11 www.ads.ak.facebook.com
216.178.47.11 static.ak.connect.facebook.co m
216.178.47.11 www.static.ak.connect.facebook.com
216.178.47.11 login.facebook.com
216.178.47.11 www.login.facebook.com
Speichern Sie
anschließend die Änderungen, indem Sie die vorige hosts-Datei
ersetzen. Bei der Speicherung beachten Sie bitte, das alle Dateitypen
angezeigt werden. Die Änderungen gelten für alle verwendeten
Browser auf dem System.
Entsperren oder
Umgehen der blockierten Seite
Den vollen Zugriff auf Domains erhalten Sie wieder, wenn Sie die
Einträge entfernen. Andererseits sollte Sie sich keine Illusionen
hingeben, das Blockieren der Internetseiten mit der Hosts-Datei kann
mit Add-ons umgegangen werden, wie z.B. anonymoX oder dem
Tor-Browser.
Kennt sich der Nachwuchs mit dem Computer einigermaßen aus, entfernt
sie oder er die entsprechenden Einträge aus der Hosts-Datei, falls
Sie nicht für jeden Nutzer seperate Benutzerkonto mit
unterschiedlichen Zugriffsrechten angelegt haben. Eine weitere
Möglichkeit die Sperrung zu umgehen, bietet z.B. die Website
„www.proxyfoxy.com“.
Websites mit
dem Router sperren
Eine weitere Möglichkeit Internetinhalte für bestimmte Nutzer
unzugänglich zu machen, bietet das Blockieren bestimmter Seiten über
den Router, hier am Beispiel Fritzbox erläutert.
Um
auf die Fritzbox zuzugreifen, geben Sie in Ihrem Browser „fritz.box“
ein. Die Einstellungen werden über die Kindersicherung im Menü der
Fritzbox durchgeführt. Damit die Veränderungen greifen, sollten Sie
dem PC/Smartphone/Tablet eine feste IP vergeben, da das Gerät sich
sonst bei einem Neustart die nächste freie IP sucht und so wieder
vollen Zugriff auf die Internetseiten hat. Im Menü klicken Sie
dementsprechend auf „Internet“ und anschließend auf „Filter“.
Auf der nachfolgenden Seite wählen Sie das Gerät aus, dessen
Einstellungen Sie verändern möchten und klicken auf „bearbeiten“.
Anschließend können Sie festlegen, wie viele Stunden und zu welchen
Uhrzeiten der Benutzer an den verschiedenen Tagen ins Netz darf.
Nach der Aktivierung der Option „Internetseiten filtern“ können
Sie Listen anlegen, welche Seiten von dem ausgewählten Gerät
erreicht werden können. Dabei können Sie entweder eine Whitelist
anlegen, so das nur eingetragende Internetseiten von dem Gerät
erreichbar sind oder eine Blacklist, nur die eingestellten Websites
können nicht angesurft werden.
Gegebenenfalls
können Sie ein von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Medien in der Kooperation mit Selbstkontrolle Suchmaschine
entwickeltes Modul (kurz: BPjM-Modul) aktivieren, das zusätzlich
Internetadressen (URLs), die von der BPjM auf die Liste
jugendgefährdender Medien ("Index") gesetzt wurden, in
den Ergebnislisten der Suchmaschinen nicht mehr angezeigt werden.
Ebenfalls
empfiehlt sich die Deaktivierung der HyperText Transfer Protocol
Secure-Abfragen, da Ihnen nicht immer bekannt sei dürfte, ob eine
Internetadresse zusätzlich z.B. über https://www.schuelervz.net/
erreichbar ist.
Teils kann der Internetzugang auch für bestimmte Netzwerkanwendungen
gesperrt werden, wählen Sie diese im Ausklappmenü
"Netzwerkanwendungen sperren" nacheinander aus.
Anschließend speichern Sie die von Ihnen gewählten
Zugangsregelungen, häufig mit „OK“.
Vergessen Sie nicht die Fritzbox durch ein Kennwort zu schützen.
Falls sich mehrere User einen Computer teilen, richten Sie für diese
Benutzerkonten mit unterschiedlichen Rechten und Kennwörtern ein.
Umgehung der
Internetsperren eines Router
Wer
unbedingt die blockierten Internetseiten wieder zum Vorschein bringen
möchte, gelingt dies mit etwas Ausdauer, auch wenn die Websites via
Router gesperrt sind. Clevere Kids werden durch einen IP-Wechsel die
Umgehung der Internetblockade versuchen. Um diese Umgehungsform zu
verhindern, sollten Sie jedem Gerät immer die gleiche IP im Router
zuweisen, wie oben bereits erwähnt. Dies kann dann nur mit etwas
Aufwand und Fachwissen umgegangen werden, indem dem Rechner eine neue
MAC-Adresse gegeben wird. In diesem Fall sollte Sie evtl. das
Häkchen setzen bei „Computer,
für die keine Zugangsregeln aktiv sind, haben keinen Internetzugang“.
Allerdings wird es dann nötig, für jedes einzelne Gerät eine
Zugangsregel zu konfigurieren.
Kostenlose
Programme
Parents-Friend,
Any Webblock 1.1.0, TimeRestict Free Edition bieten den Usern die
Möglichkeit ihre Kinder vor unschönen Internetinhalten zu schützen
und auch die Zeiten der Internetnutzung zu regelmentieren.
TimeRestict Free Edition ist allerdings für neuere Windowsversionen
ungeeignet.
Auch
ist es fraglich, ob zusätzliche Software noch erforderlich ist: So
bieten neuere Versionen von Betriebssystemen zum Beispiel Windows 7
oder Windows 8 über die Einrichtung des Benutzerkontos bereits
Optionen für den Jugendschutz an oder sind bereits in einem neu
erworbenden Antivirenprogramm wie F-Secure Internet Security,
Kaspersky oder Norton™
Internet Security 2014 integriert. Auch bieten viele Provider ihren
Kunden kostenlose Zusatzprogramme an, um die Sicherheit ihres
Nachwuchses zu bewerkstelligen.
Für
Tablet PC `s mit dem Betriebssystem Android gibt es eine Vielzahl
kostenloser Apps für die Kindersicherung: Unter anderen KidsPlace,
Child Modus oder Norton Family parental Control.
Fazit: Sicherungen vor bestimmten Inhalte bei Kids einzubauen, kann eine gewisse Zeit funktionieren und vor bestimmten Inhalte fernhalten. Es ändert aber nix daran, das genau das Verbote interessant ist und die Herausforderung darin besteht, solche Blockaden zu umgehen. Da erscheint es auf langer Sicht doch vielversprechender zu sein, sich gemeinsam mit den Inhalten, Lücken und Tücken auseinanderzusetzen anstatt auf Verbote zu setzen.
Fazit: Sicherungen vor bestimmten Inhalte bei Kids einzubauen, kann eine gewisse Zeit funktionieren und vor bestimmten Inhalte fernhalten. Es ändert aber nix daran, das genau das Verbote interessant ist und die Herausforderung darin besteht, solche Blockaden zu umgehen. Da erscheint es auf langer Sicht doch vielversprechender zu sein, sich gemeinsam mit den Inhalten, Lücken und Tücken auseinanderzusetzen anstatt auf Verbote zu setzen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen