Kopfschütteln. Der Wahnsinn geht weiter. Am 2. Juli präsentierte die schwarz-rote Koalition ihr "freundliches" Paket mal wieder mit Schulterklopfen der Öffentlichkeit, was selbstverständlich der Agenda 2030 der CDU folgt. Entsprechend also ein Abbau von Arbeitssicherheit, Mitbestimmung und Kündigungsschutz bedeutet, ein Frontalangriff auf die Vergesellschaftung von Wohnraum als auch auf das Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beinhaltet.
Während "Arbeitgeber*innen" sich für die enthaltenden Deregulierungen wie den Abbau bestimmter Dokumentationsverpflichten und dem Aufweichen bestimmter Arbeitsstandards feiern, bleiben für Belegschaften Planungsunsicherheiten und Kontrolle, die den Druck auf sie weiter erhöhen.
Nehmen wir also nur wichtige Punkte hinaus:
Abbau von Arbeitnehmerrechten statt Erleichterungen
Für die ersten Stunden ist die Aufregung zunächst konzentriert auf die AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag und die Abschaffung der telefonischen Krankheitstag. Was buchstäblicher Unsinn zwar ist und letztlich eher den Zielsetzung Krankheitsstände zu reduzieren, entgegenläuft. Denn im ländlichen Bereich ist die nächste Praxis gut und gerne im nächsten Ort und bedeutet so eine Infektionsverbreitung nicht nur in den Praxen sondern in ganzen Vierteln. Ebenfalls wird durch Überbelastung der Arztpraxen führen. Da Ärztepraxen rar gesät sind, kann und wird ein Termin nicht am ersten Tag möglich sein. Hinzukommt das Terminvergabe über ein neues digitales System erfolgt und nicht mehr per Telefon geregelt ist. Wer krank zur Arbeit geht, gefährdet sich nicht nur mit einer Verschleppung der Krankheit sondern kann auch dafür sorgen, das ganze Belegschaften ausfallen.
Befristungen - mehr Unsicherheiten
Viel schlimmer ist daher die Ausweitung der sachgrundloser Befristungen, denn Arbeitsverträge bei Neueinstellung sechsmal auf 4 Jahre (48 Monte) zu begrenzen, d.h. im krassesten Fall 24 Jahre. Das bedeutet für Arbeitnehmer*innen Planungsunsicherheiten und schürt Existenzängste.
Die Kündigungsschutz-Aufweichung bei Gutverdienern könnte Präzedenzfälle schaffen, um die systematischen Umgehung des Kündigungsschutzes voranzutreiben.
Mehr Belastungen für Minijobber
Für Minijobber bedeutet die Steigerung des Pauschalsteuer von 2% auf 5% einen Verlust, denn Arbeitgeber werden die Kosten auf diese Gruppe abwälzen und damit werden diese unattraktiver.
Wegfall der Schriftformerfordernisse bei Befristungen zum 1. Januar 2027
Anstatt also Verträge auf Papier zu unterschreiben, wird dieser Prozess digitalisiert. Konkret bedeutet das, die Arbeitsverträge mit Befristung künftig rechtssicher per E-Mail, über HR-Portale oder per digitaler Signatur abgeschlossen werden könnten. Entsprechend können wesentlich schneller und rechtssicher vereinbart werden.
Das allerdings zieht den Preis nach sich, das der administrative Aufwand entfällt, da der Postweg und physisches Archivieren entfallen. Entsprechend werden Nachweise bei Wegfall des Dokuments in Papierform erschwert und Missverständnisse zulasten der Beschäftigen vorprogrammiert. Zusammen mit der sachgrundlosen Befristung ergibt sich entsprechend ein erhöhter Druck auf Arbeitnehmer*innen, da befristete Kettenverträge noch leichter "per Klick" erstellt werden können.