Kopfschütteln. Der Wahnsinn geht
weiter. Am 2. Juli präsentierte die schwarz-rote Koalition ihr
"freundliches" Paket mal wieder mit Schulterklopfen der
Öffentlichkeit, was selbstverständlich der Agenda 2030 der CDU
folgt. Entsprechend also ein Abbau von Arbeitssicherheit,
Mitbestimmung und Kündigungsschutz bedeutet, ein Frontalangriff auf
die Vergesellschaftung von Wohnraum als auch auf das
Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beinhaltet.
Während "Arbeitgeber*innen"
sich für die enthaltenden Deregulierungen wie den Abbau bestimmter
Dokumentationsverpflichten und dem Aufweichen bestimmter
Arbeitsstandards feiern, bleiben für Belegschaften
Planungsunsicherheiten und Kontrolle, die den Druck auf sie weiter
erhöhen.
Nehmen wir also nur wichtige Punkte
hinaus:
Abbau von Arbeitnehmerrechten statt
Erleichterungen
Für die ersten Stunden ist die
Aufregung zunächst konzentriert auf die AU-Pflicht ab dem ersten
Krankheitstag und die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.
Was buchstäblicher Unsinn zwar ist und letztlich eher den
Zielsetzung Krankheitsstände zu reduzieren, entgegenläuft. Denn im
ländlichen Bereich ist die nächste Praxis gut und gerne im nächsten
Ort und bedeutet so eine Infektionsverbreitung nicht nur in den
Praxen sondern in ganzen Vierteln. Ebenfalls wird durch Überbelastung
der Arztpraxen führen. Da Ärztepraxen rar gesät sind, kann und
wird ein Termin nicht am ersten Tag möglich sein. Hinzukommt das
Terminvergabe über ein neues digitales System erfolgt und nicht mehr
per Telefon geregelt ist. Wer krank zur Arbeit geht, gefährdet sich
nicht nur mit einer Verschleppung der Krankheit sondern kann auch
dafür sorgen, das ganze Belegschaften ausfallen.
Befristungen - mehr Unsicherheiten
Viel schlimmer
ist daher die Ausweitung der sachgrundloser Befristungen, denn
Arbeitsverträge bei Neueinstellung sechsmal auf 4 Jahre (48 Monte)
zu begrenzen, d.h. im krassesten Fall 24 Jahre. Das bedeutet für
Arbeitnehmer*innen Planungsunsicherheiten und schürt Existenzängste.
Die Kündigungsschutz-Aufweichung bei
Gutverdienern könnte Präzedenzfälle schaffen, um die
systematischen Umgehung des Kündigungsschutzes voranzutreiben.
Mehr Belastungen für Minijobber
Für Minijobber bedeutet die Steigerung
des Pauschalsteuer von 2% auf 5% einen Verlust, denn Arbeitgeber
werden die Kosten auf diese Gruppe abwälzen und damit werden diese
unattraktiver.
Wegfall der Schriftformerfordernisse
bei Befristungen zum 1. Januar 2027
Anstatt also Verträge auf Papier zu
unterschreiben, wird dieser Prozess digitalisiert. Konkret bedeutet das,
die Arbeitsverträge mit Befristung künftig rechtssicher per E-Mail,
über HR-Portale oder per digitaler Signatur abgeschlossen werden
könnten. Entsprechend können wesentlich schneller und rechtssicher
vereinbart werden.
Das allerdings zieht den Preis nach
sich, das der administrative Aufwand entfällt, da der Postweg und
physisches Archivieren entfallen. Entsprechend werden Nachweise bei
Wegfall des Dokuments in Papierform erschwert und Missverständnisse
zulasten der Beschäftigen vorprogrammiert. Zusammen mit der
sachgrundlosen Befristung ergibt sich entsprechend ein erhöhter
Druck auf Arbeitnehmer*innen, da befristete Kettenverträge noch
leichter "per Klick" erstellt werden können.