Freitag, 11. September 2026

Die Illusion der nackten Zahl: Wie BIP-Nationalismus gesellschaftliche Vielfalt und unterschiedliche Lebensentwürfe blockiert

 "Wer nicht produziert, ist unproduktiv." 

Wer über die Wirtschaftspolitik konservativer oder rechtspopulistischer Kräfte spricht, stößt unweigerlich auf ein Dogma: das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Es dient als vermeintlich objektiver Fiebermesser für den Erfolg eines Nationalstaats. Doch dieses Framing ist ein narratives Gefängnis. Ob in der traditionellen Erzählung der CDU, dem völkisch-protektionistischen Nationalismus der AfD oder im globalen Wettbewerb moderner Staaten: Das BIP-Framing verfälscht, was gesellschaftlicher Wohlstand tatsächlich bedeutet. Es presst eine plurale Gesellschaft in eine einzige, rein materielle Schablone und ignoriert die Vielfalt menschlicher Lebensentwürfe.
Um diese Sackgasse zu verlassen, muss dieses eindimensionale Modell durch ganzheitliche Ansätze ersetzt werden, die der Vielfalt moderner Gesellschaften gerecht werden.

 1. Das konservative Wachstumstraditions-Framing (CDU) vs. Die Donut-Ökonomie

Die Wirtschaftspolitik der CDU bewegt sich im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft, neigt in Debatten über Wettbewerbsfähigkeit jedoch zu einem starren Wachstumstradizionalismus. Das Framing lautet: Nur durch BIP-Wachstum lassen sich Wohlstand, Soziales und Klimaschutz finanzieren.

Dieses Denken erzeugt fatale blinde Flecken für alle Lebensentwürfe, die sich nicht um klassische Erwerbsarbeit drehen. Es ignoriert, dass das BIP unbezahlte Care-Arbeit (Pflege, Kindererziehung, ehrenamtliches Engagement in Communities) mit dem Wert Null verbucht. Wer sich entscheidet, weniger in der formellen Marktwirtschaft zu arbeiten, um stattdessen soziale Netzwerke zu pflegen oder kreative Wege abseits des Konsums zu gehen, gilt im BIP-Framing als unproduktiv. Zudem verbucht das BIP ökologische Zerstörung – wie die Beseitigung von Umweltkatastrophen – als Erfolg, statt die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.

Die Alternative: Hier setzt das Modell der Donut-Ökonomie an, entwickelt von der britischen Ökonomin Kate Raworth (2017). Es bricht das erzwungene Entweder-oder zwischen Wachstum und Wohlstand auf und ersetzt die eindimensionale BIP-Achse durch zwei Leitplanken:

Soziales Fundament (innen): zwölf Grundbedürfnisse – Nahrung, Wasser, Gesundheit, Bildung, Einkommen und Arbeit, Frieden und Gerechtigkeit, politische Teilhabe, Gleichstellung, Wohnen, soziale Netzwerke und Energie – abgeleitet aus den UN-Nachhaltigkeitszielen. Wer darunter fällt, lebt in Armut.

Ökologische Decke (außen)
: neun planetare Grenzen – Klimawandel, Versauerung der Meere, chemische Umweltverschmutzung, Stickstoff- und Phosphor-Belastung, Süßwasserverknappung, Flächenumwandlung, Biodiversitätsverlust, Luftverschmutzung und Ozonabbau. Wer darüber hinauswächst, zerstört die Lebensgrundlagen.

Dazwischen liegt der „sichere und gerechte Raum für die Menschheit": der Bereich, in dem alle Grundbedürfnisse erfüllt sind, ohne die planetaren Grenzen zu überschreiten. Wirtschaftlicher Erfolg wird nicht an Wachstum gemessen, sondern daran, ob sich die Gesellschaft in diesem Donut befindet. Wachstum ist kein Selbstzweck, sondern – wo nötig – ein Mittel.

Für die Frage der Lebensentwürfe ist das entscheidend: Care-Arbeit, Ehrenamt, kreative Praxis und ökologische Regeneration zählen hier als Wohlstand, weil sie das soziale Fundament stärken oder die ökologische Decke schützen – auch wenn sie kein BIP generieren.

Dienstag, 8. September 2026

Sozialstaat verteidigen - Kriegskurs stoppen

Am 26. September 2026 ruft der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unter dem Motto „Hart verdient! Deine Arbeit. Deine Gesundheit. Deine Rente.“ zu einem bundesweiten Aktionstag gegen geplante Kürzungen im Sozialstaat auf. Parallel dazu finden vor diesem Datum in zahlreichen Städten, darunter Hamburg, Magdeburg und Berlin, Demonstrationen gegen Rechtsextremismus und für die Demokratie statt, teilweise unter dem Motto „Zeit zum Handeln – Freiheit muss verteidigt werden!“.

Während die gewerkschaftlichen Proteste in 15 Großstädten zentrale Kundgebungen mit Redner*innen wie Yasmin Fahimi (DGB) oder Frank Werneke (ver.di) veranstalten, verbinden Teile der zivilgesellschaftlichen Bewegung, wie die Initiative „Sagt NEIN!“, diese Themen. Diese Gruppen sehen den Angriff auf den Sozialstaat als innere Seite eines „Kriegskurses“ und rufen dazu auf, den Protest gegen Sozialabbau mit dem Widerstand gegen den Rechtsruck zu verbinden.

Sonntag, 19. Juli 2026

Die sozialpolitische Bankrotterklärung: die Unterhaltsvorschuss-Kürzung

Die Pläne von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), den Unterhaltsvorschuss massiv zu kürzen, haben eine Welle der Empörung ausgelöst, die weit über die üblichen politischen Grabenkämpfe hinausreicht. Noch in diesem Monat soll der Gesetzentwurf in die Regierungsabstimmung gehen. Das Ziel: Einsparungen von 245 Millionen Euro jährlich beim Bund durch eine Absenkung der Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre. Die Konsequenz: Etwa 80.000 Jugendliche verlieren ihren Anspruch auf bis zu 394 Euro monatlich.

Doch genau hier liegt der Trugschluss der Regierung. Wie Experten und der Deutsche Kinderschutzbund einhellig betonen, liegt die niedrige Quote nicht primär an Zahlungsverweigerung, sondern an Zahlungsunfähigkeit. In der Hälfte der Fälle steht von vornherein fest, dass der unterhaltspflichtige Elternteil kein verwertbares Einkommen hat. Wer hier kürzt, bestraft das Kind für die Armut des anderen Elternteils – und spart an der falschen Stelle

Dienstag, 7. Juli 2026

Sozialer Kahlschlag und Transparenzverlust: Wie das 34. Reformpaket Arbeitnehmerrechte, Bürgerrechte und Demokratie aushöhlt

 Kopfschütteln. Der Wahnsinn geht weiter. Am 2. Juli präsentierte die schwarz-rote Koalition ihr "freundliches" Paket mal wieder mit Schulterklopfen der Öffentlichkeit, was selbstverständlich der Agenda 2030 der CDU folgt. Entsprechend also ein Abbau von Arbeitssicherheit, Mitbestimmung und Kündigungsschutz bedeutet, ein Frontalangriff auf die Vergesellschaftung von Wohnraum als auch auf das Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beinhaltet.

Während "Arbeitgeber*innen" sich für die enthaltenden Deregulierungen wie den Abbau bestimmter Dokumentationsverpflichten und dem Aufweichen bestimmter Arbeitsstandards feiern, bleiben für Belegschaften Planungsunsicherheiten und Kontrolle, die den Druck auf sie weiter erhöhen.

Nehmen wir also nur wichtige Punkte hinaus:

Abbau von Arbeitnehmerrechten statt Erleichterungen

Für die ersten Stunden ist die Aufregung zunächst konzentriert auf die AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag und die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Was buchstäblicher Unsinn zwar ist und letztlich eher den Zielsetzung Krankheitsstände zu reduzieren, entgegenläuft. Denn im ländlichen Bereich ist die nächste Praxis gut und gerne im nächsten Ort und bedeutet so eine Infektionsverbreitung nicht nur in den Praxen sondern in ganzen Vierteln. Ebenfalls wird durch Überbelastung der Arztpraxen führen. Da Ärztepraxen rar gesät sind, kann und wird ein Termin nicht am ersten Tag möglich sein. Hinzukommt das Terminvergabe über ein neues digitales System erfolgt und nicht mehr per Telefon geregelt ist. Wer krank zur Arbeit geht, gefährdet sich nicht nur mit einer Verschleppung der Krankheit sondern kann auch dafür sorgen, das ganze Belegschaften ausfallen.

Befristungen - mehr Unsicherheiten

Viel schlimmer ist daher die Ausweitung der sachgrundloser Befristungen, denn Arbeitsverträge bei Neueinstellung sechsmal auf 4 Jahre (48 Monte) zu begrenzen, d.h. im krassesten Fall 24 Jahre. Das bedeutet für Arbeitnehmer*innen Planungsunsicherheiten und schürt Existenzängste.

Die Kündigungsschutz-Aufweichung bei Gutverdienern könnte Präzedenzfälle schaffen, um die systematischen Umgehung des Kündigungsschutzes voranzutreiben.

Mehr Belastungen für Minijobber

Für Minijobber bedeutet die Steigerung des Pauschalsteuer von 2% auf 5% einen Verlust, denn Arbeitgeber werden die Kosten auf diese Gruppe abwälzen und damit werden diese unattraktiver.

Wegfall der Schriftformerfordernisse bei Befristungen zum 1. Januar 2027

Anstatt also Verträge auf Papier zu unterschreiben, wird dieser Prozess digitalisiert. Konkret bedeutet das, die Arbeitsverträge mit Befristung künftig rechtssicher per E-Mail, über HR-Portale oder per digitaler Signatur abgeschlossen werden könnten. Entsprechend können wesentlich schneller und rechtssicher vereinbart werden.

Das allerdings zieht den Preis nach sich, das der administrative Aufwand entfällt, da der Postweg und physisches Archivieren entfallen. Entsprechend werden Nachweise bei Wegfall des Dokuments in Papierform erschwert und Missverständnisse zulasten der Beschäftigen vorprogrammiert. Zusammen mit der sachgrundlosen Befristung ergibt sich entsprechend ein erhöhter Druck auf Arbeitnehmer*innen, da befristete Kettenverträge noch leichter "per Klick" erstellt werden können.

Samstag, 27. Juni 2026

"Rentenreform"- Haushaltskonsolidierung zu Lasten der Versicherten

Willkommen zur großen Erzählung, das die "Rentenreform" eine wirtschaftliche Notwendigkeit und zur Finanzierbarkeit des Sozialstaats sowie zur Generationengerechtigkeit beiträgt. Quasi ein heroischer Akt der Verantwortung und Modernisierung für den "Wohlstand der Jugend" darstelle. Und nicht wie böse Zungen der Bevölkerung behaupten: Sozialabbau sei. Wer käme bloß auf solche unverschämten Vermutungen?

Entsprechend setzte die Regierung vor gut sechs Monaten also eine Kommission ein, die in 150 Stunden für 33 Empfehlungen für die "Stabilisierung der Rentenkasse" auf 80 Seiten benötigte. Am 23.06.2026 wurde dieses Konzept nun der Öffentlichkeit präsentiert.

Das daraus resultierende "Gesamtkunstwerk" (Bärbel Bas) bzw. als "ausgewogenes Paket" (Merz) müsse nun zügig umgesetzt werden. Und "wir" wollen ja kein "Rosinenpicken" betreiben.


Im Kern soll dieses Paket auf längeres Arbeiten, einer neuen Aktienkomponente und einer breitere Basis von Beitragszahlern herauslaufen.

Zwar ist positiv hervorzuheben, das die Kommission eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängigen Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung ansieht. (Punkt 21). Allerdings ist damit nichts über den tatsächlichen Einbezug jener gesagt, denn die netten Damen und Herren Abgeordneten sind aus "verfassungsrechtlichen Gründen " erstmals außen vor, heißt es. So sind 28% Bundestagsabgeordnete  verbeamtet, die Selbständigen unter ihnen, Rechtsanwälte, Mediziner und sonstige Selbstständige sind durch ihre ständischen Versicherungen geschützt und für den Rest gibt es sicher noch ein Schlupfloch. Das Rentenniveau soll auf 48% verbleiben, wenn nicht doch noch gesenkt, d.h. das weniger Beitragszahlende würden angeblich zu geringen Renten führen, so die nette Rechnung (Nachhaltigkeitsfaktor).

Samstag, 13. Juni 2026

Das GEAS-Anpassungsgesetzes - der Ausbau der "Festung Europa" gegen Flüchtlinge

Am 12. Juni trat das GEAS-Anpassungsgesetz (Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems) in Kraft. Das Gesetz beruht auf Vorgaben der EU, das Deutschland als größtes EU-Mitgliedstaat federführend mitinitiierte. Es markiert den tiefsten Einschnitt in das deutsche Asylrecht seit 1993.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte, PRO ASYL und Amnesty International kritisieren die Bundesregierung, den europäischen Umsetzungsspielraum nicht genutzt zu haben, um Schutzsuchenden Rechte zu gewähren, sondern ihn maximal ausgeschöpft zu haben, um Freiheiten zu beschränken. Die Reform ist eine systematische Aushöhlung von Grund- und Menschenrechten unter dem Deckmantel der Bürokratievereinfachung. Es passt die deutsche Migrationspolitik an die Praxis des US-Präsidenten-Trump an.

Systematische Inhaftierung und Freiheitsentzug
Ein Kernpunkt der Kritik ist die Normalisierung von Haft. Durch die Einführung von Grenzverfahren und „Sekundärmigrationszentren“ werden Freiheitsbeschränkungen, die zuvor exceptional waren, zur Regel. Schutzsuchende, darunter auch Kinder und Familien, können für bis zu 12 Wochen in geschlossenen Zentren unter der juristischen Fiktion der „Nichteinreise“ festgehalten werden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt, dass dies faktisch einer Inhaftierung ohne hinreichende richterliche Einzelfallprüfung gleichkommt und gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip des Grundgesetzes sowie die UN-Kinderrechtskonvention verstößt. Die Bewegungsfreiheit wird massiv eingeschränkt; in vielen Fällen dürfen die Zentren nicht einmal für Arzt- oder Anwaltsbesuche verlassen werden.

Abbau von Sozial- und Gesundheitsstandards
Das Gesetz sieht drastische Leistungskürzungen vor, die von Experten als menschenrechtswidrig eingestuft werden. Bei bestimmten Verfahrenskonstellationen oder „Dublin-Fällen“ können Leistungen auf das physische Existenzminimum reduziert oder die Gesundheitsversorgung auf reine Notfallhilfe beschränkt werden. Dies betrifft explizit auch vulnerable Gruppen wie Schwangere, Traumatisierte und Menschen mit Behinderungen, obwohl EU-Recht und die UN-Behindertenrechtskonvention hier höhere Standards fordern. Kritiker sehen darin eine bewusste Strategie der „Abschreckung durch Elend“, die die Menschenwürde (Art. 1 GG) verletzt.

Entparlamentarisierung und Rechtsunsicherheit
Besonders bedenklich ist die Verschiebung von Kompetenzen zugunsten der Exekutive. Die Einstufung von „sicheren Drittstaaten“ kann künftig per Verordnung der Bundesregierung erfolgen, ohne dass der Bundestag zustimmen muss. Dies umgeht das parlamentarische Kontrollrecht und senkt die Hürden für pauschale Asylablehnungen ohne individuelle Prüfung. Zudem fehlt eine klare gesetzliche Grundlage für ein unabhängiges Monitoring der neuen Grenzverfahren, obwohl dies EU-Recht wäre. Ohne externe Kontrolle drohen Missstände wie rechtswidrige Gewalt oder Haftbedingungen unentdeckt zu bleiben.

Gefahr für den Rechtsschutz und Non-Refoulement (Verstoß gegen GFK)
Die beschleunigten Verfahren höhlen den effektiven Rechtsschutz aus. Klagen haben in vielen neuen Verfahrenskonstellationen keine aufschiebende Wirkung, sodass Abschiebungen vollzogen werden können, bevor Gerichte entschieden haben. Dies erhöht das Risiko von Refoulement-Verstößen (Rückführung in Verfolgungsstaaten), da die individuelle Schutzbedürftigkeit oft nicht mehr hinreichend geprüft wird, bevor eine Überstellung in einen Drittstaat erfolgt. Juristen warnen, dass die Komplexität und Härte des Gesetzes zu einer Flut an Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten führen wird, während Schutzsuchende de facto rechtlos werden. 

Mittwoch, 13. Mai 2026

Buchempfehlung: Braunes Erbe - Die dunkle Geschichte der reichsten deutschen Unternehmsdynastien

David de Jongs Sachbuch „Braunes Erbe“ (Originaltitel Rich: The Dutch and 
the Nazis, deutschsprachige Ausgabe 2022) analysiert die Verstrickung der reichsten deutschen Unternehmerdynastien mit dem Nationalsozialismus und deren langfristige Folgen. Der niederländische Journalist untersucht am Beispiel der Familien Quandt, Porsche, Flick, von Finck, Oetker und Reimann, wie diese den Aufstieg Hitlers finanziell unterstützten, sich durch Arisierung jüdischen Eigentums und den Einsatz von Zwangsarbeit bereicherten und nach 1945 ihre Vermögen behielten.

Zentral ist die These, dass die meisten dieser Unternehmer keine überzeugten Ideologen, sondern skrupellose Opportunisten waren, die das Regime nutzten, um ihre Macht und ihren Reichtum massiv zu erweitern. Nach dem Krieg entkamen viele den Konsequenzen durch sogenannte Persilscheine oder weil sie für den Wiederaufbau und den Kalten Krieg als nützlich erachtet wurden. Die Erben dieser Dynastien genießen bis heute die finanziellen Vorteile, während sie sich der öffentlichen Aufarbeitung ihrer Familiengeschichte oft nur widerwillig oder in anonymisierten Kommissionen stellen.