Am 12. Juni trat das GEAS-Anpassungsgesetz (Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems) in Kraft. Das Gesetz beruht auf Vorgaben der EU, das Deutschland als größtes EU-Mitgliedstaat federführend mitinitiierte. Es markiert den tiefsten Einschnitt in das deutsche Asylrecht seit 1993.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte, PRO ASYL und Amnesty International kritisieren die Bundesregierung, den europäischen Umsetzungsspielraum nicht genutzt zu haben, um Schutzsuchenden Rechte zu gewähren, sondern ihn maximal ausgeschöpft zu haben, um Freiheiten zu beschränken. Die Reform ist eine systematische Aushöhlung von Grund- und Menschenrechten unter dem Deckmantel der Bürokratievereinfachung. Es passt die deutsche Migrationspolitik an die Praxis des US-Präsidenten-Trump an.
Systematische Inhaftierung und Freiheitsentzug
Ein Kernpunkt der Kritik ist die Normalisierung von Haft. Durch die Einführung von Grenzverfahren und „Sekundärmigrationszentren“ werden Freiheitsbeschränkungen, die zuvor exceptional waren, zur Regel. Schutzsuchende, darunter auch Kinder und Familien, können für bis zu 12 Wochen in geschlossenen Zentren unter der juristischen Fiktion der „Nichteinreise“ festgehalten werden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt, dass dies faktisch einer Inhaftierung ohne hinreichende richterliche Einzelfallprüfung gleichkommt und gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip des Grundgesetzes sowie die UN-Kinderrechtskonvention verstößt. Die Bewegungsfreiheit wird massiv eingeschränkt; in vielen Fällen dürfen die Zentren nicht einmal für Arzt- oder Anwaltsbesuche verlassen werden.
Abbau von Sozial- und Gesundheitsstandards
Das Gesetz sieht drastische Leistungskürzungen vor, die von Experten als menschenrechtswidrig eingestuft werden. Bei bestimmten Verfahrenskonstellationen oder „Dublin-Fällen“ können Leistungen auf das physische Existenzminimum reduziert oder die Gesundheitsversorgung auf reine Notfallhilfe beschränkt werden. Dies betrifft explizit auch vulnerable Gruppen wie Schwangere, Traumatisierte und Menschen mit Behinderungen, obwohl EU-Recht und die UN-Behindertenrechtskonvention hier höhere Standards fordern. Kritiker sehen darin eine bewusste Strategie der „Abschreckung durch Elend“, die die Menschenwürde (Art. 1 GG) verletzt.
Entparlamentarisierung und Rechtsunsicherheit
Besonders bedenklich ist die Verschiebung von Kompetenzen zugunsten der Exekutive. Die Einstufung von „sicheren Drittstaaten“ kann künftig per Verordnung der Bundesregierung erfolgen, ohne dass der Bundestag zustimmen muss. Dies umgeht das parlamentarische Kontrollrecht und senkt die Hürden für pauschale Asylablehnungen ohne individuelle Prüfung. Zudem fehlt eine klare gesetzliche Grundlage für ein unabhängiges Monitoring der neuen Grenzverfahren, obwohl dies EU-Recht wäre. Ohne externe Kontrolle drohen Missstände wie rechtswidrige Gewalt oder Haftbedingungen unentdeckt zu bleiben.
Gefahr für den Rechtsschutz und Non-Refoulement (Verstoß gegen GFK)
Die beschleunigten Verfahren höhlen den effektiven Rechtsschutz aus. Klagen haben in vielen neuen Verfahrenskonstellationen keine aufschiebende Wirkung, sodass Abschiebungen vollzogen werden können, bevor Gerichte entschieden haben. Dies erhöht das Risiko von Refoulement-Verstößen (Rückführung in Verfolgungsstaaten), da die individuelle Schutzbedürftigkeit oft nicht mehr hinreichend geprüft wird, bevor eine Überstellung in einen Drittstaat erfolgt. Juristen warnen, dass die Komplexität und Härte des Gesetzes zu einer Flut an Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten führen wird, während Schutzsuchende de facto rechtlos werden.
le chat pitre
Samstag, 13. Juni 2026
Das GEAS-Anpassungsgesetzes - der Ausbau der "Festung Europa" gegen Flüchtlinge
Mittwoch, 13. Mai 2026
Buchempfehlung: Braunes Erbe - Die dunkle Geschichte der reichsten deutschen Unternehmsdynastien
Zentral ist die These, dass die meisten dieser Unternehmer keine überzeugten Ideologen, sondern skrupellose Opportunisten waren, die das Regime nutzten, um ihre Macht und ihren Reichtum massiv zu erweitern. Nach dem Krieg entkamen viele den Konsequenzen durch sogenannte Persilscheine oder weil sie für den Wiederaufbau und den Kalten Krieg als nützlich erachtet wurden. Die Erben dieser Dynastien genießen bis heute die finanziellen Vorteile, während sie sich der öffentlichen Aufarbeitung ihrer Familiengeschichte oft nur widerwillig oder in anonymisierten Kommissionen stellen.
Dienstag, 12. Mai 2026
Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
In der Hauptstadt zog eine große Demonstration vom Brandenburger Tor zum Roten Rathaus. Die Veranstalter sprachen von bis zu 6.000 Teilnehmenden. Auch in Brandenburg und anderen Regionen demonstrierten Hunderte Menschen für ihre Rechte. Der Fokus lag dabei auf der Sichtbarmachung von Diskriminierung und mangelnder Inklusion.
Die zentralen Forderungen und Aussagen der Aktivist:innen und Verbände konzentrierten sich u.a. auf folgende Punkte:
Donnerstag, 23. April 2026
Zurück zum Sonderschulwesen?
Am 16.04.2026 enthüllte der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Arbeitspapier, das über 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Volumen von mehr als 8,6 Milliarden Euro enthält. Das 108-seitige Dokument, das von einer Arbeitsgruppe aus Bundeskanzleramt, Bundesministerien, kommunalen Spitzenverbänden und Ländern (unter anderem Nordrhein-Westfalen) erarbeitet wurde.
Der Verband kritisiert das Papier explizit, weil es drastische Kürzungen bei sozialen Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen vorsieht, die teilweise gegen völkerrechtliche Konventionen verstoßen.
Zu den im Papier diskutierten Kürzungsvorschlägen und deren Kritik durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband gehören u.a.:
- Schulbegleitung streichen (3 Mrd. €): Individuelle Unterstützung von Kindern mit Behinderungen in Regelschulen soll vollständig entfallen. Schulen sollen diese Leistungen selbst erbringen – obwohl ihre Ressourcen völlig unzureichend sind. Dies verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.
- Junge Erwachsene aus dem System drängen (1 Mrd. €): Die 2021 eingeführte Nachbetreuung für Care Leaver (§41a SGB VIII) soll abgeschafft werden. Junge Menschen, die aus Heimen ausziehen, verlieren damit ihre letzte Unterstützung.
- Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Ewachsenenunterkünfte: Ab 16 Jahren sollen Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünfte mit reduzierten Standards verlegt werden – ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
- Infrastruktur statt Einzelfallhilfen: Teure individuelle Hilfen sollen durch billigere kollektive Angebote ersetzt werden – unabhängig davon, ob diese überhaupt existieren oder den Bedarf decken.
- Wunsch- und Wahlrecht einschränken (200 Mio. €): Menschen mit Behinderungen sollen nur noch „wirtschaftlich angemessene" Angebote erhalten – Selbstbestimmung wird zur Frage des Geldbeutels
Mittwoch, 22. April 2026
Kein Bock auf Palantir - Überwachung stoppen
In Deutschland kämpfen Organisationen wie Campact und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) aktiv gegen die Einführung der Software durch Polizei und Sicherheitsbehörden.
Rechtliche Schritte: Die GFF hat Verfassungsbeschwerden gegen den Einsatz in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht verhängte bereits strenge Auflagen, doch der Streit geht weiter, da Kritiker den unbegrenzten Data-Mining-Einsatz als verfassungswidrig ansehen.
Abgelehnt wird die Überwachungssoftware von mehrere Abgeordnete (u. a. von der SPD) und Innenminister in Bundesländern wie Sachsen-Anhalt haben sich gegen Palantir ausgesprochen. In einem offenen Brief forderten Amnesty International, der Chaos Computer Club und andere die Bundesregierung auf, die Software nicht einzusetzen. In Baden-Württemberg hat die grün-schwarze Landesregierung eine Software vom US-amerikanischen Überwachungskonzern Palantir eingeführt. Die Polizei hat Palantir bereits gekauft, ohne für dessen Einsatz eine Rechtsgrundlage zu besitzen. Das hierfür verschärfte Polizeigesetztes (PolG) wurde bereits durch das Kabinett und den Landtag verabschiedet.
Montag, 20. April 2026
Ein gerechter Staatshaushalt ist möglich!
Hier sind einige Überlegungen, wie?
Bereits im April 2024 verdeutlichte ein Artikel im Böckler Impuls mit dem Titel „Die Mär vom aufgeblähten Sozialstaat”, dass „die Staats- und Sozialausgaben hierzulande nicht besonders hoch sind und zuletzt auch keineswegs stark gewachsen sind – anders als bisweilen behauptet”. Das zeigt die Analyse des IMK.“ Grund genug, sich gegen alle zu wehren, die nun wieder behaupten, der Sozialstaat sei „aufgebläht”, „nicht haltbar” und „ungebremst wachsend”, denn dies ist nicht durch Fakten gedeckt. Daher lohnt es sich, den Artikel genauer anzusehen: sieheUnd Überlegungen anzustellen: Wie könnte ein gerechter Staatshaushalt, denn so aussehen?
Das es hierbei noch viel zu diskutieren gibt, ist klar.
Ein gerechtes Staatsbudget, das die Partizipation aller Menschen berücksichtigt und soziale Gerechtigkeit fördert, müsste auf mehreren Ebenen ausgerichtet sein. Zunächst ist es entscheidend, dass die Grundlagen der Gerechtigkeit – wie die Gleichheit der Teilhabe an Entscheidungsprozessen und die Anerkennung der Menschenwürde – als zentrale Staatsziele verankert sind, wie es im Grundgesetz durch die Begriffe „sozialer Bundesstaat“ und „sozialer Rechtsstaat“ festgelegt ist. Eine gerechte Ordnung verlangt, dass die Regeln und Institutionen der sozialen Kooperation von Formen willkürlicher Herrschaft frei sind und gegenüber jeder beteiligten Person als Freie und Gleiche gerechtfertigt werden können, insbesondere im Modus demokratischer Selbstbestimmung. Dies bedeutet, dass die Bürger nicht nur passive Empfänger von Leistungen sind, sondern aktive Gestalter der Institutionen, die ihre Lebensbedingungen bestimmen.
Sonntag, 19. April 2026
Gesundheit: 66 Sparvorschläge - Bitte Beachten Sie die Risiken und Nebenwirkungen
Bitte genießen Sie die Reformvorschläge von Frau Warken. Beachten Sie die Einnahmedosierungen.
66 Sparvorschläge liegen vor, um mal wieder Haushaltslöcher zu stopfen. Das Versprechen: angeblich sollen diese zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Beiträge führen. Kurzfristig versteht sich.
Stabilisierung der Beiträge in diesem Fall heißt also es geht an Ihren Geldbeutel. Shit-Happens sollten Sie irgendeine Leistung in Zukunft benötigen, die nun wieder mal gestrichen wird und als Privatanliegen deklariert werden soll. Dürfen Sie Extra zahlen.
Darüber hinaus wird Ihr Budget für die Gesundheit in Zukunft weiter nach Außen verlagert und sie dürfen noch mehr private Zusatzversicherungen finanzieren. Sonstige Anliegen sind überbewertet. Ach sie kommen nur so über die Runden: Schade: "Selber Schuld", können Sie verdammt noch mal nicht mehr verdienen? Hauptsache der Bundeshaushalt und der BIP stimmt und es fließt genug Kohle in fortschreitende Militarisierung der BRD. Sie zahlen die Rechnungen, so oder so.
Ja, genau mal wieder dieselben, jene die seit 2017 die jährliche Bundesbeteiligung auf einen Niveau 14,5 Milliarden Euro festlagen und diesen nicht in den vergangen Jahren anhoben, um versicherungsfremde Leistungen aufzufangen. Die, die nur Sonderzuschüsse gewähren in Ausnahmefällen wie z.B. bei der Corona-Pandemie aber ein Sondervermögen für das Militär bewilligen, heißt wenn sie an der Macht sind.
Trotz steigender GKV-Ausgaben (2026: +6,5 %) und Inflation die Bundesbeteiligung seit Jahren konstant halten, was zu einer strukturellen Unterfinanzierung führte. Und bevor das Argument wieder kommt die versicherungsfremden Leistungen in andere Töpfe zu verschieben, sei daran erinnert das der Hauptteil der Steuern von jenen finanziert wird, die sie nun wieder abstrafen wollen, ob Erwerbstätige oder nicht.
Nach wie vor lautet also die Devise: "Es ist eine Scheiß Idee: Menschen, die nicht davon betroffen sind oder werden könnten, die Entscheidung zu überlassen, die die Konsequenzen nicht tragen müssen!"
Denn die Expertenkommission ging von der Prämisse aus, dass eine rein finanz- und beitragsbasierte Reform ausreicht, um die langfristige Stabilität der GKV zu sichern, ohne die zugrunde liegenden strukturellen Probleme wie Überbehandlung, ineffiziente Vergütungssysteme und fehlende Steuerung der Versorgung grundlegend anzugehen. Die Privatisierung des gesundheitlichen Sektors schon okay sei und nicht zu mehr Ungerechtigkeiten und Unterversorgung führte. Es geht also um so genannte Kostendämpfungspolitik und weitere Verlagerungen ins Private nicht um Ihre und meine Gesundheit - Sie verdammter Konsument/Arbeitserbringer.
Schauen wir uns das daher mal also genauer an:
Auswirkungen auf die Patientenversorgung