Dienstag, 7. Juli 2026

Sozialer Kahlschlag und Transparenzverlust: Wie das 34. Reformpaket Arbeitnehmerrechte, Bürgerrechte und Demokratie aushöhlt

 Kopfschütteln. Der Wahnsinn geht weiter. Am 2. Juli präsentierte die schwarz-rote Koalition ihr "freundliches" Paket mal wieder mit Schulterklopfen der Öffentlichkeit, was selbstverständlich der Agenda 2030 der CDU folgt. Entsprechend also ein Abbau von Arbeitssicherheit, Mitbestimmung und Kündigungsschutz bedeutet, ein Frontalangriff auf die Vergesellschaftung von Wohnraum als auch auf das Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beinhaltet.

Während "Arbeitgeber*innen" sich für die enthaltenden Deregulierungen wie den Abbau bestimmter Dokumentationsverpflichten und dem Aufweichen bestimmter Arbeitsstandards feiern, bleiben für Belegschaften Planungsunsicherheiten und Kontrolle, die den Druck auf sie weiter erhöhen.

Nehmen wir also nur wichtige Punkte hinaus:

Abbau von Arbeitnehmerrechten statt Erleichterungen

Für die ersten Stunden ist die Aufregung zunächst konzentriert auf die AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag und die Abschaffung der telefonischen Krankheitstag. Was buchstäblicher Unsinn zwar ist und letztlich eher den Zielsetzung Krankheitsstände zu reduzieren, entgegenläuft. Denn im ländlichen Bereich ist die nächste Praxis gut und gerne im nächsten Ort und bedeutet so eine Infektionsverbreitung nicht nur in den Praxen sondern in ganzen Vierteln. Ebenfalls wird durch Überbelastung der Arztpraxen führen. Da Ärztepraxen rar gesät sind, kann und wird ein Termin nicht am ersten Tag möglich sein. Hinzukommt das Terminvergabe über ein neues digitales System erfolgt und nicht mehr per Telefon geregelt ist. Wer krank zur Arbeit geht, gefährdet sich nicht nur mit einer Verschleppung der Krankheit sondern kann auch dafür sorgen, das ganze Belegschaften ausfallen.

Befristungen - mehr Unsicherheiten

Viel schlimmer ist daher die Ausweitung der sachgrundloser Befristungen, denn Arbeitsverträge bei Neueinstellung sechsmal auf 4 Jahre (48 Monte) zu begrenzen, d.h. im krassesten Fall 24 Jahre. Das bedeutet für Arbeitnehmer*innen Planungsunsicherheiten und schürt Existenzängste.

Die Kündigungsschutz-Aufweichung bei Gutverdienern könnte Präzedenzfälle schaffen, um die systematischen Umgehung des Kündigungsschutzes voranzutreiben.

Mehr Belastungen für Minijobber

Für Minijobber bedeutet die Steigerung des Pauschalsteuer von 2% auf 5% einen Verlust, denn Arbeitgeber werden die Kosten auf diese Gruppe abwälzen und damit werden diese unattraktiver.

Wegfall der Schriftformerfordernisse bei Befristungen zum 1. Januar 2027

Anstatt also Verträge auf Papier zu unterschreiben, wird dieser Prozess digitalisiert. Konkret bedeutet das, die Arbeitsverträge mit Befristung künftig rechtssicher per E-Mail, über HR-Portale oder per digitaler Signatur abgeschlossen werden könnten. Entsprechend können wesentlich schneller und rechtssicher vereinbart werden.

Das allerdings zieht den Preis nach sich, das der administrative Aufwand entfällt, da der Postweg und physisches Archivieren entfallen. Entsprechend werden Nachweise bei Wegfall des Dokuments in Papierform erschwert und Missverständnisse zulasten der Beschäftigen vorprogrammiert. Zusammen mit der sachgrundlosen Befristung ergibt sich entsprechend ein erhöhter Druck auf Arbeitnehmer*innen, da befristete Kettenverträge noch leichter "per Klick" erstellt werden können.

Samstag, 27. Juni 2026

"Rentenreform"- Haushaltskonsolidierung zu Lasten der Versicherten

Willkommen zur großen Erzählung, das die "Rentenreform" eine wirtschaftliche Notwendigkeit und zur Finanzierbarkeit des Sozialstaats sowie zur Generationengerechtigkeit beiträgt. Quasi ein heroischer Akt der Verantwortung und Modernisierung für den "Wohlstand der Jugend" darstelle. Und nicht wie böse Zungen der Bevölkerung behaupten: Sozialabbau sei. Wer käme bloß auf solche unverschämten Vermutungen?

Entsprechend setzte die Regierung vor gut sechs Monaten also eine Kommission ein, die in 150 Stunden für 33 Empfehlungen für die "Stabilisierung der Rentenkasse" auf 80 Seiten benötigte. Am 23.06.2026 wurde dieses Konzept nun der Öffentlichkeit präsentiert.

Das daraus resultierende "Gesamtkunstwerk" (Bärbel Bas) bzw. als "ausgewogenes Paket" (Merz) müsse nun zügig umgesetzt werden. Und "wir" wollen ja kein "Rosinenpicken" betreiben.


Im Kern soll dieses Paket auf längeres Arbeiten, einer neuen Aktienkomponente und einer breitere Basis von Beitragszahlern herauslaufen.

Zwar ist positiv hervorzuheben, das die Kommission eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängigen Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung ansieht. (Punkt 21). Allerdings ist damit nichts über den tatsächlichen Einbezug jener gesagt, denn die netten Damen und Herren Abgeordneten sind aus "verfassungsrechtlichen Gründen " erstmals außen vor, heißt es. So sind 28% Bundestagsabgeordnete  verbeamtet, die Selbständigen unter ihnen, Rechtsanwälte, Mediziner und sonstige Selbstständige sind durch ihre ständischen Versicherungen geschützt und für den Rest gibt es sicher noch ein Schlupfloch. Das Rentenniveau soll auf 48% verbleiben, wenn nicht doch noch gesenkt, d.h. das weniger Beitragszahlende würden angeblich zu geringen Renten führen, so die nette Rechnung (Nachhaltigkeitsfaktor).

Samstag, 13. Juni 2026

Das GEAS-Anpassungsgesetzes - der Ausbau der "Festung Europa" gegen Flüchtlinge

Am 12. Juni trat das GEAS-Anpassungsgesetz (Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems) in Kraft. Das Gesetz beruht auf Vorgaben der EU, das Deutschland als größtes EU-Mitgliedstaat federführend mitinitiierte. Es markiert den tiefsten Einschnitt in das deutsche Asylrecht seit 1993.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte, PRO ASYL und Amnesty International kritisieren die Bundesregierung, den europäischen Umsetzungsspielraum nicht genutzt zu haben, um Schutzsuchenden Rechte zu gewähren, sondern ihn maximal ausgeschöpft zu haben, um Freiheiten zu beschränken. Die Reform ist eine systematische Aushöhlung von Grund- und Menschenrechten unter dem Deckmantel der Bürokratievereinfachung. Es passt die deutsche Migrationspolitik an die Praxis des US-Präsidenten-Trump an.

Systematische Inhaftierung und Freiheitsentzug
Ein Kernpunkt der Kritik ist die Normalisierung von Haft. Durch die Einführung von Grenzverfahren und „Sekundärmigrationszentren“ werden Freiheitsbeschränkungen, die zuvor exceptional waren, zur Regel. Schutzsuchende, darunter auch Kinder und Familien, können für bis zu 12 Wochen in geschlossenen Zentren unter der juristischen Fiktion der „Nichteinreise“ festgehalten werden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt, dass dies faktisch einer Inhaftierung ohne hinreichende richterliche Einzelfallprüfung gleichkommt und gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip des Grundgesetzes sowie die UN-Kinderrechtskonvention verstößt. Die Bewegungsfreiheit wird massiv eingeschränkt; in vielen Fällen dürfen die Zentren nicht einmal für Arzt- oder Anwaltsbesuche verlassen werden.

Abbau von Sozial- und Gesundheitsstandards
Das Gesetz sieht drastische Leistungskürzungen vor, die von Experten als menschenrechtswidrig eingestuft werden. Bei bestimmten Verfahrenskonstellationen oder „Dublin-Fällen“ können Leistungen auf das physische Existenzminimum reduziert oder die Gesundheitsversorgung auf reine Notfallhilfe beschränkt werden. Dies betrifft explizit auch vulnerable Gruppen wie Schwangere, Traumatisierte und Menschen mit Behinderungen, obwohl EU-Recht und die UN-Behindertenrechtskonvention hier höhere Standards fordern. Kritiker sehen darin eine bewusste Strategie der „Abschreckung durch Elend“, die die Menschenwürde (Art. 1 GG) verletzt.

Entparlamentarisierung und Rechtsunsicherheit
Besonders bedenklich ist die Verschiebung von Kompetenzen zugunsten der Exekutive. Die Einstufung von „sicheren Drittstaaten“ kann künftig per Verordnung der Bundesregierung erfolgen, ohne dass der Bundestag zustimmen muss. Dies umgeht das parlamentarische Kontrollrecht und senkt die Hürden für pauschale Asylablehnungen ohne individuelle Prüfung. Zudem fehlt eine klare gesetzliche Grundlage für ein unabhängiges Monitoring der neuen Grenzverfahren, obwohl dies EU-Recht wäre. Ohne externe Kontrolle drohen Missstände wie rechtswidrige Gewalt oder Haftbedingungen unentdeckt zu bleiben.

Gefahr für den Rechtsschutz und Non-Refoulement (Verstoß gegen GFK)
Die beschleunigten Verfahren höhlen den effektiven Rechtsschutz aus. Klagen haben in vielen neuen Verfahrenskonstellationen keine aufschiebende Wirkung, sodass Abschiebungen vollzogen werden können, bevor Gerichte entschieden haben. Dies erhöht das Risiko von Refoulement-Verstößen (Rückführung in Verfolgungsstaaten), da die individuelle Schutzbedürftigkeit oft nicht mehr hinreichend geprüft wird, bevor eine Überstellung in einen Drittstaat erfolgt. Juristen warnen, dass die Komplexität und Härte des Gesetzes zu einer Flut an Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten führen wird, während Schutzsuchende de facto rechtlos werden. 

Mittwoch, 13. Mai 2026

Buchempfehlung: Braunes Erbe - Die dunkle Geschichte der reichsten deutschen Unternehmsdynastien

David de Jongs Sachbuch „Braunes Erbe“ (Originaltitel Rich: The Dutch and 
the Nazis, deutschsprachige Ausgabe 2022) analysiert die Verstrickung der reichsten deutschen Unternehmerdynastien mit dem Nationalsozialismus und deren langfristige Folgen. Der niederländische Journalist untersucht am Beispiel der Familien Quandt, Porsche, Flick, von Finck, Oetker und Reimann, wie diese den Aufstieg Hitlers finanziell unterstützten, sich durch Arisierung jüdischen Eigentums und den Einsatz von Zwangsarbeit bereicherten und nach 1945 ihre Vermögen behielten.

Zentral ist die These, dass die meisten dieser Unternehmer keine überzeugten Ideologen, sondern skrupellose Opportunisten waren, die das Regime nutzten, um ihre Macht und ihren Reichtum massiv zu erweitern. Nach dem Krieg entkamen viele den Konsequenzen durch sogenannte Persilscheine oder weil sie für den Wiederaufbau und den Kalten Krieg als nützlich erachtet wurden. Die Erben dieser Dynastien genießen bis heute die finanziellen Vorteile, während sie sich der öffentlichen Aufarbeitung ihrer Familiengeschichte oft nur widerwillig oder in anonymisierten Kommissionen stellen.

Dienstag, 12. Mai 2026

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung fanden am 5. Mai 2026 in zahlreichen Städten, darunter Berlin, Potsdam, Fürstenwalde und Frankfurt (Oder), Demonstrationen statt. Unter dem Motto „Menschenrechte sind nicht verhandelbar” wurde die Forderung nach einer von Anfang an inklusiv geplanten Gesellschaft („Design for All”) unterstrichen, die nicht nur nachträglich angepasst wird.

In der Hauptstadt zog eine große Demonstration vom Brandenburger Tor zum Roten Rathaus. Die Veranstalter sprachen von bis zu 6.000 Teilnehmenden. Auch in Brandenburg und anderen Regionen demonstrierten Hunderte Menschen für ihre Rechte. Der Fokus lag dabei auf der Sichtbarmachung von Diskriminierung und mangelnder Inklusion. 

Die zentralen Forderungen und Aussagen der Aktivist:innen und Verbände konzentrierten sich u.a. auf folgende Punkte:

Donnerstag, 23. April 2026

Zurück zum Sonderschulwesen?

Sparpläne der Regierung richten sich gegen alle, mit denen man es eventuell machen kann. Protest ist notwendig.
 
Am 16.04.2026 enthüllte der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Arbeitspapier, das über 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Volumen von mehr als 8,6 Milliarden Euro enthält. Das 108-seitige Dokument, das von einer Arbeitsgruppe aus Bundeskanzleramt, Bundesministerien, kommunalen Spitzenverbänden und Ländern (unter anderem Nordrhein-Westfalen) erarbeitet wurde.

Der Verband kritisiert das Papier explizit, weil es drastische Kürzungen bei sozialen Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen vorsieht, die teilweise gegen völkerrechtliche Konventionen verstoßen.
Zu den im Papier diskutierten Kürzungsvorschlägen und deren Kritik durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband gehören u.a.:
  • Schulbegleitung streichen (3 Mrd. €): Individuelle Unterstützung von Kindern mit Behinderungen in Regelschulen soll vollständig entfallen. Schulen sollen diese Leistungen selbst erbringen – obwohl ihre Ressourcen völlig unzureichend sind. Dies verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.
  • Junge Erwachsene aus dem System drängen (1 Mrd. €): Die 2021 eingeführte Nachbetreuung für Care Leaver (§41a SGB VIII) soll abgeschafft werden. Junge Menschen, die aus Heimen ausziehen, verlieren damit ihre letzte Unterstützung.
  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Ewachsenenunterkünfte: Ab 16 Jahren sollen Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünfte mit reduzierten Standards verlegt werden – ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
  • Infrastruktur statt Einzelfallhilfen: Teure individuelle Hilfen sollen durch billigere kollektive Angebote ersetzt werden – unabhängig davon, ob diese überhaupt existieren oder den Bedarf decken.
  • Wunsch- und Wahlrecht einschränken (200 Mio. €): Menschen mit Behinderungen sollen nur noch „wirtschaftlich angemessene" Angebote erhalten – Selbstbestimmung wird zur Frage des Geldbeutels

Mittwoch, 22. April 2026

Kein Bock auf Palantir - Überwachung stoppen

Der Einsatz der US-Software von Palantir stößt weltweit und auch in Deutschland auf massive Kritik von zivilgesellschaftlichen Gruppen, Politikern und Datenschützern. Sie befürchten vor allem massive Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung, mangelnde Transparenz und die Gefahr eines „Lock-in-Effekts“ (technische Abhängigkeit).

In Deutschland kämpfen Organisationen wie Campact und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) aktiv gegen die Einführung der Software durch Polizei und Sicherheitsbehörden.

Rechtliche Schritte: Die GFF hat Verfassungsbeschwerden gegen den Einsatz in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht verhängte bereits strenge Auflagen, doch der Streit geht weiter, da Kritiker den unbegrenzten Data-Mining-Einsatz als verfassungswidrig ansehen.

Abgelehnt wird die Überwachungssoftware von mehrere Abgeordnete (u. a. von der SPD) und Innenminister in Bundesländern wie Sachsen-Anhalt haben sich gegen Palantir ausgesprochen. In einem offenen Brief forderten Amnesty International, der Chaos Computer Club und andere die Bundesregierung auf, die Software nicht einzusetzen. In Baden-Württemberg hat die grün-schwarze Landesregierung eine Software vom US-amerikanischen Überwachungskonzern Palantir eingeführt. Die Polizei hat Palantir bereits gekauft, ohne für dessen Einsatz eine Rechtsgrundlage zu besitzen. Das hierfür verschärfte Polizeigesetztes (PolG) wurde bereits durch das Kabinett und den Landtag verabschiedet.