Am 16.04.2026 enthüllte der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Arbeitspapier, das über 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Volumen von mehr als 8,6 Milliarden Euro enthält. Das 108-seitige Dokument, das von einer Arbeitsgruppe aus Bundeskanzleramt, Bundesministerien, kommunalen Spitzenverbänden und Ländern (unter anderem Nordrhein-Westfalen) erarbeitet wurde.
Der Verband kritisiert das Papier explizit, weil es drastische Kürzungen bei sozialen Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen vorsieht, die teilweise gegen völkerrechtliche Konventionen verstoßen.
Zu den im Papier diskutierten Kürzungsvorschlägen und deren Kritik durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband gehören u.a.:
- Schulbegleitung streichen (3 Mrd. €): Individuelle Unterstützung von Kindern mit Behinderungen in Regelschulen soll vollständig entfallen. Schulen sollen diese Leistungen selbst erbringen – obwohl ihre Ressourcen völlig unzureichend sind. Dies verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.
- Junge Erwachsene aus dem System drängen (1 Mrd. €): Die 2021 eingeführte Nachbetreuung für Care Leaver (§41a SGB VIII) soll abgeschafft werden. Junge Menschen, die aus Heimen ausziehen, verlieren damit ihre letzte Unterstützung.
- Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Ewachsenenunterkünfte: Ab 16 Jahren sollen Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünfte mit reduzierten Standards verlegt werden – ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
- Infrastruktur statt Einzelfallhilfen: Teure individuelle Hilfen sollen durch billigere kollektive Angebote ersetzt werden – unabhängig davon, ob diese überhaupt existieren oder den Bedarf decken.
- Wunsch- und Wahlrecht einschränken (200 Mio. €): Menschen mit Behinderungen sollen nur noch „wirtschaftlich angemessene" Angebote erhalten – Selbstbestimmung wird zur Frage des Geldbeutels