Willkommen zur großen Erzählung, das die "Rentenreform" eine wirtschaftliche Notwendigkeit und zur Finanzierbarkeit des Sozialstaats sowie zur Generationengerechtigkeit beiträgt. Quasi ein heroischer Akt der Verantwortung und Modernisierung für den "Wohlstand der Jugend" darstelle. Und nicht wie böse Zunge der Bevölkerung behaupten: Sozialabbau sei. Wer käme bloß auf solche unverschämten Vermutungen?
Entsprechend setzte die Regierung vor gut sechs Monaten also eine Kommission ein, die in 150 Stunden für 33 Empfehlungen für die "Stabilisierung der Rentenkasse" auf 80 Seiten benötigte. Am 23.06.2026 wurde dieses Konzept nun der Öffentlichkeit präsentiert.
Das daraus resultierende "Gesamtkunstwerk" (Bärbel Bas) bzw. als "ausgewogenes Paket" (Merz) müsse nun zügig umgesetzt werden. Und "wir" wollen ja kein "Rosinenpicken" betreiben.
Im Kern soll dieses Paket auf längeres Arbeiten, einer neuen Aktienkomponente und einer breitere Basis von Beitragszahlern herauslaufen.
Zwar ist positiv hervorzuheben, das die Kommission eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängigen Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung ansieht. (Punkt 21). Allerdings ist damit nichts über den tatsächlichen Einbezug jener gesagt, denn die netten Damen und Herren Abgeordneten sind aus "verfassungsrechtlichen Gründen " erstmals außen vor, heißt es. So sind 28% Bundestagsabgeordnete verbeamtet, die Selbständigen unter ihnen, Rechtsanwälte, Mediziner und sonstige Selbstständige sind durch ihre ständischen Versicherungen geschützt und für den Rest gibt es sicher noch ein Schlupfloch. Das Rentenniveau soll auf 48% verbleiben, wenn nicht doch noch gesenkt, d.h. das weniger Beitragszahlende würden angeblich zu geringen Renten führen, so die nette Rechnung (Nachhaltigkeitsfaktor).