Dienstag, 7. Juli 2026

Sozialer Kahlschlag und Transparenzverlust: Wie das 34. Reformpaket Arbeitnehmerrechte, Bürgerrechte und Demokratie aushöhlt

 Kopfschütteln. Der Wahnsinn geht weiter. Am 2. Juli präsentierte die schwarz-rote Koalition ihr "freundliches" Paket mal wieder mit Schulterklopfen der Öffentlichkeit, was selbstverständlich der Agenda 2030 der CDU folgt. Entsprechend also ein Abbau von Arbeitssicherheit, Mitbestimmung und Kündigungsschutz bedeutet, ein Frontalangriff auf die Vergesellschaftung von Wohnraum als auch auf das Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beinhaltet.

Während "Arbeitgeber*innen" sich für die enthaltenden Deregulierungen wie den Abbau bestimmter Dokumentationsverpflichten und dem Aufweichen bestimmter Arbeitsstandards feiern, bleiben für Belegschaften Planungsunsicherheiten und Kontrolle, die den Druck auf sie weiter erhöhen.

Nehmen wir also nur wichtige Punkte hinaus:

Abbau von Arbeitnehmerrechten statt Erleichterungen

Für die ersten Stunden ist die Aufregung zunächst konzentriert auf die AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag und die Abschaffung der telefonischen Krankheitstag. Was buchstäblicher Unsinn zwar ist und letztlich eher den Zielsetzung Krankheitsstände zu reduzieren, entgegenläuft. Denn im ländlichen Bereich ist die nächste Praxis gut und gerne im nächsten Ort und bedeutet so eine Infektionsverbreitung nicht nur in den Praxen sondern in ganzen Vierteln. Ebenfalls wird durch Überbelastung der Arztpraxen führen. Da Ärztepraxen rar gesät sind, kann und wird ein Termin nicht am ersten Tag möglich sein. Hinzukommt das Terminvergabe über ein neues digitales System erfolgt und nicht mehr per Telefon geregelt ist. Wer krank zur Arbeit geht, gefährdet sich nicht nur mit einer Verschleppung der Krankheit sondern kann auch dafür sorgen, das ganze Belegschaften ausfallen.

Befristungen - mehr Unsicherheiten

Viel schlimmer ist daher die Ausweitung der sachgrundloser Befristungen, denn Arbeitsverträge bei Neueinstellung sechsmal auf 4 Jahre (48 Monte) zu begrenzen, d.h. im krassesten Fall 24 Jahre. Das bedeutet für Arbeitnehmer*innen Planungsunsicherheiten und schürt Existenzängste.

Die Kündigungsschutz-Aufweichung bei Gutverdienern könnte Präzedenzfälle schaffen, um die systematischen Umgehung des Kündigungsschutzes voranzutreiben.

Mehr Belastungen für Minijobber

Für Minijobber bedeutet die Steigerung des Pauschalsteuer von 2% auf 5% einen Verlust, denn Arbeitgeber werden die Kosten auf diese Gruppe abwälzen und damit werden diese unattraktiver.

Wegfall der Schriftformerfordernisse bei Befristungen zum 1. Januar 2027

Anstatt also Verträge auf Papier zu unterschreiben, wird dieser Prozess digitalisiert. Konkret bedeutet, das Arbeitsverträge mit Befristung künftig rechtssicher per E-Mail, über HR-Portale oder per digitaler Signatur abgeschlossen werden könnten. Entsprechend können wesentlich schneller und rechtssicher vereinbart werden.

Das allerdings zieht den Preis nach sich, das der administrative Aufwand entfällt, da der Postweg und physisches Archivieren entfallen. Entsprechend werden Nachweise bei Wegfall des Dokuments in Papierform erschwert und Missverständnisse zulasten der Beschäftigen vorprogrammiert. Zusammen mit der sachgrundlosen Befristung ergibt sich entsprechend ein erhöhter Druck auf Arbeitnehmer*innen, da befristete Kettenverträge noch leichter "per Klick" erstellt werden können.

Augenwischerei mit der Steuerreform

Die Senkung der Einkommensteuer verpufft, denn der angebliche Steuervorteil wird durch steigende Sozialausgaben wie Erhöhung der Zuzahlungen bei Medikamenten, mehr Geld für Abgaben bei der Rente und Kürzung beim Handwerkerbonus direkt bei Einkommen von ca. 60.000 € wieder aufgefressen.

Schließlich ist die leichte Erhöhung des angeblichen "Reichensteuersatz" eine Augenwischerei, denn als Ehepaar mit einem sagenhaften Einkommen bis 500.000 zahlen weniger Steuer als vorher. Grund dafür ist der angehobene Grundfreibetrag und die Verschiebung des 42-Prozent-Tarifs ab einen Gehalt von 70.600. Gleichzeit wird die Werbekostenpauschale auf 1430 € erhöht.

Ab 250.000 wird zwar nun der Steuersatz von 45% fällig, da ein wenig vorgezogen und ab 280.000 € ein Steuersatz von 47%. Aber auch hier werden die Spitzenverdiener noch genügend "legale" Wege ihr versteuerndes Einkommen zu senken und damit ihre Steuerlast zu minimieren.

Zum Beispiel durch Gründung einer Spardosen-GmbH (Holding), denn wenn sie ihre Gewinne oder Vermögenserträge in einer GmbH statt im Privatvermögen halten, greift der persönliche Steuersatz (bis zu 47%) nicht. Stattdessen fällt auf Unternehmensebene nur die Körperschafts- und Gewerbesteuer von insgesamt rund 30 % an.

Und wenn sie Aktienerträge oder Immobilien innerhalb der GmbH reinvestieren, sinkt die Steuerbelastung auf Gewinne aus Aktienverkäufe im bestenfalls effektiv nur auf ca. 1,5 %. Hinzukommt das Selbstständige ihre Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu drei Jahren im Voraus steuerlich geltend machen und die voraussichtlichen Anschaffungskosten sich sofort gewinnmindernd absetzen lassen, um das aktuelle Spitzen-Einkommen zu drücken. Auch Beiträge zur Altersvorsorge können diese als Sonderausgaben deklarieren und so ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren.

Als weiteres Mittel steht ihnen selbstverständlich die Imagepflege mit großzügigen Spenden an gemeinnützige Organisationen offen, die diese als Sonderausgaben direkt gelten machen können, um ihr zu versteuertes Einkommen zu reduzieren.

Für einen Single mit einem Brutto-Jahreseinkommen von 30.000 Euro gibt es lediglich 11 Euro mehr im Jahr, also unter 1 Euro im Monat, also verpufft es komplett. Die schrittweise Anhebung des Grundfreibetrags bis 2028 auf 12.900 Euro gleicht nicht einmal die kalte Progression und die Inflation der letzten Jahre vollständig aus. Da der Steuertarif hingegen dann schnell ansteigt, bliebt für Geringverdiener in der Realität nicht ein spürbarer Netto-Effekt auf Lohnzettel. Hinzukommt der gekürzte Handwerkerbonus der von 20 auf 15 Prozent gesenkt wird.

Das Hauptproblem blieb also wieder unangetastet: Geringverdiener werden in Deutschland primär nicht durch die Einkommenssteuer belastest sondern durch die hohen Sozialabgaben (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung). Entsprechend bleibt also unter dem Strich weniger als vorher. Die sogenannte „Reichensteuer" auf Arbeitseinkommen trifft zwar wohlhabende Gutverdiener wie Ärztinnen oder Anwälte, die Multimillionäre und Milliardäre in Deutschland aber praktisch unberührt, da diese ihr Geld durch Kapitalerträge oder Erbschaften generieren.


Enteignungsverbot von Wohnungsgesellschaften ist kontra produktiv

Die Pläne der Bundesregierung die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen per Gesetz zu verbieten lassen, stellt einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungspolitik dar. Während die Gründung einer staatlichen Wohnungsgesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG) angekündigt wird, soll ein neues Bundesgesetz den Ländern die Möglichkeit zur Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände untersagen. Experten, Mieterinitiativen und Verfassungsrechtlicher warnen jedoch vor den fatalen Folgen dieses Verbots.

Ein Verbot der Vergesellschaftung von Wohnraum würde das letzte wirksame Instrumente zur Regulierung eines versagenden Marktes ausschalten und schützt primär die Investorengruppen und nimmt Kommunen die Möglichkeit, aktiv gegen die Verdrängung ganzer Bevölkerungsgruppen vorzugehen. Die Renditeorientierung börsennotierter Konzerne steht im direkten Widerspruch zur Daseinsvorsorge. Notwendige energetische Sanierungen werden von jene Konzernen gerne ausgenutzt, um drastische Mieterhöhungen voranzutreiben.

Gleichzeitig greift das politische Kernargument „Bauen, Bauen, Bauen“ laut Kritikern zu kurz, da der reine Neubau die aktuellen Probleme des Wohnungsmarktes nicht löst. Dies gilt explizit auch für kommunale oder staatliche Wohnungsbaugesellschaften (WBG). Private wie öffentliche Akteure stehen vor denselben explodierten Materialkosten, hohen Zinsen und bürokratischen Hürden, weshalb Neubauprojekte oft zu teuer sind, um bezahlbaren Wohnraum im unteren Preissegment zu schaffen. Zudem fallen jährlich mehr Sozialwohnungen aus der Preisbindung, als durch Neubau hinzukommen. Der sogenannte Sicker-Effekt bleibt aus, da Vermieter bei Mieterwechseln im Bestand die Preise massiv anziehen. Neubau allein dämpft die Mieten im bereits existierenden Wohnraum somit nicht und ändert nichts am dort stattfindenden Verdrängungswettbewerb.

Einkommensschwache Haushalte werdem an den Stadtrand und in weniger attraktive Wohnviertel gedrängt, während wohlhabende Gruppen die teuren Innenstadtlagen sich sichern. Dieser Prozess der Gentrifizierung verstärkt die soziale Spaltung. Die schnellere Steigerung von Mieten im Gegensatz der Realeinkommen der einkommensschwächeren Haushalte führt dazu das Wohnkostenanteil am Haushaltseinkommen für diese Gruppen untragbar hoch (teilweise über 40%) wird, was eine freie Wohnortswahl unmöglich macht. Diese Verdrängung wird sehr deutlich in München oder Frankfurt. Dies führt dort zu einem drohenden Kollaps der städtischen Infrastruktur, da Berufsgruppen wie Pflegekräfte, Erzieher*innen und Busfahrer*innen bereits die Innenstädte verlassen müssen.

Zudem steigen durch die Zersiedelung und die langen Wege der Pendler aus dem Umland das Verkehrsaufkommen und der CO₂-Ausstoß massiv an. In den dicht zubetonierten, ärmeren Vierteln mangelt es zudem an Grünflächen, was im Zuge des Klimawandels zu gesundheitsgefährdenden Hitzeinseln im Sommer führt.

Wenn Politik beschließt, dass Wohnungsgesellschaften nicht mehr vergesellschaftet werden dürfen, widerspricht das expliziert Artikel 15 des Grundgesetzes, das erlaubt, die Überführung von "Grund und Boden" in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft. Da Wohnungen untrennbar mit dem Boden verbunden sind, ist dies verfassungsrechtlich zulässig. Das Grundgesetz schreibt kein kapitalistisches Wirtschaftssystem vor.

Ein pauschales Verbot durch die Bundesregierung würde den Bundesländern ein verfassungsmäßiges Werkzeug entziehen, das die Mütter und Väter des Grundgesetzes bewusst verankert haben.

Es ist ein rein politisches Manöver um demokratische Volksentscheide auszuhebeln und demokratische Initiativen zu blockieren. Das prominenteste Beispiel hierfür ist der erfolgreiche Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ aus dem Jahr 2021, dem durch ein solches Bundesgesetz die rechtliche Grundlage entzogen würde. Kritiker dieses Verbots führen jedoch schwerwiegende verfassungsrechtliche, soziale und ökologische Argumente ins Feld, die für den Erhalt der Vergesellschaftung als politisches Steuerungsinstrument sprechen. Der Artikel 15 des Grundgesetzes ist keineswegs veraltet oder unzulässig, bestätigte die Berliner Expertenkommission. Die Rechtswissenschaftler stellten fest, das ein solches Vorhaben Verfassungskonform und die fälligen Entschädigungen des Wohnungskonzerne sogar deutlich unter den aktuellen Marktwert liegen dürfen.

Dass ein anderer Weg möglich ist, zeigt auch das Wiener Wohnbaumodell: Da dort über 60 Prozent der Bevölkerung in Gemeindebauten oder gefördertem Wohnraum leben, kann die Stadt Klimaschutz und energetische Sanierungen sozial verträglich umsetzen, ohne dass Mieter um ihre Existenz bangen müssen.

Wiederrum glänzt die Regierung mit Ignoranz der strukturellen Ursachen der Wohnungskrise. Ein Verbot der Enteignung nimmt den Kommunen die Handlungsfähigkeit, während der Fokus auf Neubau die sozialen und ökologischen Probleme verschleppt. Initiativen wie „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ und weitere Kritiker verweisen daher darauf, das Wohnraum vergesellschaftet werden muss, um ihn der Spekulation zu entziehen und dauerhaft bezahlbar zu sein.

 

Frontangriff auf das Informationsfreiheitsgesetz

Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus 110 Organisationen, Vereinen, Medienorganisationen und Projekten fordert die Bundesregierung eindringlich auf, die im Koalitionsausschuss beschlossenen Pläne zur Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sofort zu stoppen.  Ihre einhellige Kritik: Durch die geplanten Änderungen würden Journalist:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen künftig essentielle Informationen vorenthalten; das wichtigste Instrument der Bundesrepublik zur Aufdeckung von Korruption und Machtmissbrauch würde damit de facto abgeschafft. 

In einem offenen Brief an die Bundesregierung, das Bundesinnenministerium und die Abgeordneten des Innenausschusses fordert das Bündnis – dem unter anderem Transparency International, LobbyControl, FragDenStaat, Reporter ohne Grenzen und der Deutsche Journalisten-Verband angehören –, die Informationsfreiheit für alle zu schützen. Der Verlust dieses Rechts für Millionen Bürger:innen erschwere eine faktenbasierte Berichterstattung, untergrabe die öffentliche Kontrolle und schwäche das Engagement der Zivilgesellschaft massiv. Gerade in Zeiten wachsenden Misstrauens gegenüber politischen Institutionen sei ein starkes IFG unverzichtbar.

Die geplanten Verschärfungen im Überblick

Die Koalition aus SPD und Union begründet ihre Pläne mit „Bürokratieabbau“ und dem Schutz kritischer Infrastrukturen. Das Bündnis entlarvt dies jedoch als Vorwand, um ein für die Verwaltung unbequem gewordenes Transparenzinstrument zu beseitigen. Die konkreten Punkte des Beschlusses sehen wie folgt aus:

  • Abschaffung des voraussetzungslosen Auskunftsrechts: IFG-Anfragen sollen künftig nur noch bei nachgewiesenem „berechtigtem Interesse“ möglich sein. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff gibt Behörden einen weiten Ermessensspielraum, um Anfragen pauschal abzulehnen. Die Beweislast kehrt sich um: Nicht der Staat muss die Geheimhaltung begründen, sondern der Bürger sein Interesse an der Transparenz. 

  • Ausschluss von Organisationen und Presse:  Der Kreis der Antragsberechtigten soll auf natürliche Personen beschränkt werden. Juristische Personen wie NGOs, Umweltverbände, Vereine und Medienhäuser wären vom direkten Anfragerecht ausgeschlossen. Plattformen wie FragDenStaat, die bisher zehntausende Anfragen stellvertretend für die Öffentlichkeit bearbeitet haben, könnten ihre Arbeit nicht mehr fortführen. 

  • Kosten als Zugangshürde: Der bisherige Gebührendeckel von 500 Euro soll zugunsten des Kostendeckungsprinzips entfallen. Behörden könnten den tatsächlichen Verwaltungsaufwand voll auf die Antragsteller umlegen. Experten warnen, dass einzelne Anfragen künftig schnell mehrere tausend Euro kosten könnten, was Informationsfreiheit zu einem Privileg für Wohlhabende macht. 

  • Anonymisierung von Verantwortung: Namen von Behördenmitarbeitern und Entscheidungsträgern sollen künftig pauschal geschwärzt werden. Dies untergräbt die Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen und erschwert die Aufdeckung von Korruption und Vetternwirtschaft erheblich. 

  • Diskriminierung durch Nationalitätsprüfung: Das Bundesinnenministerium prüft zudem, das Recht auf „in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger“ zu beschränken, was Nicht-EU-Ausländer diskriminieren würde.

Im Koalitionsvertrag von 2025 hatten Union und SPD noch vereinbart, das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren. Der jetzige Beschluss kehrt dieses Versprechen ins Gegenteil: Kein einziger der angekündigten Punkte verspricht einen Mehrwert für die Bevölkerung, jeder bedeutet einen massiven Rückschritt für die Freiheitsrechte. 

Die Pläne richten sich zudem eklatant gegen den Willen der Bevölkerung: Laut dem Datenbarometer der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wünschen sich 83 Prozent der Bürger:innen mehr Transparenz, nicht weniger.  Bereits 2025 wehrten Hunderttausende mit einer Petition einen ähnlichen Angriff auf das IFG erfolgreich ab. Die aktuelle Petition „SPD, stoppt den Frontalangriff auf die Informationsfreiheit!“ haben bereits über 360.000 Menschen unterzeichnet.

Das Bündnis appelliert an die Mitglieder des Innenausschusses, das IFG und das Recht auf Informationsfreiheit gegen diesen „Frontalangriff“ zu verteidigen und die Pläne der Bundesregierung zurückzunehmen. 

Zum Bündnis gehören unter anderem: abgeordnetenwatch, Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit (DGIF) e.V., Deutscher Journalisten-Verband (DJV), FragDenStaat, LobbyControl, Mehr Demokratie e.V., Netzwerk Recherche e.V., openPetition, Transparency International Deutschland e.V., Wikimedia Deutschland, Amnesty International, Greenpeace, foodwatch, PRO ASYL, Reporter ohne Grenzen und viele weitere. 

Quellen & weitere Infos u.a.: 



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