Zu den zahlreichen Mängeln der von
deutschen Behörden verbreiteten Extremismusideologie gehört, dass
sie die im wirklichen Leben feststellbaren, häufig sogar
schmerzhaft-gewalttätig oder gar mörderisch zu erlebenden
antisemitischen, rassistischen und neonazistischen Parteien,
Bewegungen und Strömungen nicht erfassen kann.
Zwar ist in diesem Modell eine solche
Möglichkeit durchaus vorgesehen und für sie eigens die
Unterkategorie des Rechtsextremismus geschaffen worden.
„Die durch die Orte stampfenden
Rechten sind mitunter höchst gefährliche Staatsfreunde, aber eben
doch Staatsfreunde.“
Allein, ein solcher Rechtsextremismus
im Sinne der behördlichen Ideologie ist nirgends festzustellen, denn
er müsste sich ja in die Unterscheidung Extremismus/ Staat einfügen
lassen.
Und was die real feststellbare extreme
Rechte in Deutschland betrifft kann das niemand.
Das Verfassungsgericht lehnte bereits
2003 ein Verbot der NPD aufgrund der Gefahr einer „fehlenden
Staatsferne“ dieser Partei ab, siehe wikipedia.
Und spätestens seit dem öffentlich werden der NSU-Morde kann kein
Mensch mehr zwischen Naziszene und den sie finanzierenden und vor
Strafverfolgung schützenden Geheimdiensten unterscheiden.
Auch über die Gründe dieser Nähe
kann bis zur Offenlegung der einschlägigen Behördenakten nur
orakelt werden. Ist es Sympathie der Geheimdienstmitarbeiter, wie
Andreas Zielcke in der Süddeutschen Zeitung mutmaßte
(Artikel der Süddeutschen)?
Oder müssen wir gar davon ausgehen, dass der Staat den Naziterror zu
eigenen Zwecken einzusetzen versucht, wie einE anonyme Autor_in inder anarcho-syndikalistischen Quartalsschrift Wildcat* darlegt?
Extremismus-Quatsch und keifende
Steuergelder
Wie gesagt, erfahren werden wir´s erst
im Falle einer Offenlegung der einschlägigen Behördenakten. Bis
dahin bleibt zum einen festzuhalten, dass die Extremismus-Ideologie
eben einfach nur Ideologie ist. Und zwar eine so dermaßen
weltfremde, dass man sowie frau sie getrost als Quatsch abtun kann.
Zum anderen könnten wir noch das
Gerücht in die Welt setzen, mitnichten das Verfassungsgericht als
vielmehr der Bundesrechnungshof habe der Polizei aufgetragen,
Naziaufmärsche unter allen Umständen durchzuprügeln. Soll ja teuer
gewesen sein, diese ganzen V-Männer zu unterhalten. Da kann es ja
nicht sein, dass eine dahergelaufene Zivilgesellschaft diese nach
Mord und Totschlag keifenden Steuergelder durch Blockade lahm setzt.
Mal sehen wer´s glaubt.
* Sorry, wir sind halt unverbesserliche
Nostalgiker_innen, was die alte Arbeiter_innenbewegung betrifft.
Einer von uns ist sogar Fördermitglied im Arbeiter-Samariter-Bund.
Niemals geht man so ganz ...
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