Donnerstag, 23. April 2026

Zurück zum Sonderschulwesen?

Sparpläne der Regierung richten sich gegen alle, mit denen man es eventuell machen kann. Protest ist notwendig.
 
Am 16.04.2026 enthüllte der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Arbeitspapier, das über 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Volumen von mehr als 8,6 Milliarden Euro enthält. Das 108-seitige Dokument, das von einer Arbeitsgruppe aus Bundeskanzleramt, Bundesministerien, kommunalen Spitzenverbänden und Ländern (unter anderem Nordrhein-Westfalen) erarbeitet wurde.

Der Verband kritisiert das Papier explizit, weil es drastische Kürzungen bei sozialen Leistungen für Kinder, Jugendliche un Menschen mit Behinderungen vorsieht, die teilweise gegen völkerrechtliche Konventionen verstoßen.
Zu den im Papier diskutierten Kürzungsvorschlägen und deren Kritik durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband gehören u.a.:
  • Schulbegleitung streichen (3 Mrd. €): Individuelle Unterstützung von Kindern mit Behinderungen in Regelschulen soll vollständig entfallen. Schulen sollen diese Leistungen selbst erbringen – obwohl ihre Ressourcen völlig unzureichend sind. Dies verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.
  • Junge Erwachsene aus dem System drängen (1 Mrd. €): Die 2021 eingeführte Nachbetreuung für Care Leaver (§41a SGB VIII) soll abgeschafft werden. Junge Menschen, die aus Heimen ausziehen, verlieren damit ihre letzte Unterstützung.
  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Ewachsenenunterkünfte: Ab 16 Jahren sollen Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünfte mit reduzierten Standards verlegt werden – ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
  • Infrastruktur statt Einzelfallhilfen: Teure individuelle Hilfen sollen durch billigere kollektive Angebote ersetzt werden – unabhängig davon, ob diese überhaupt existieren oder den Bedarf decken.
  • Wunsch- und Wahlrecht einschränken (200 Mio. €): Menschen mit Behinderungen sollen nur noch „wirtschaftlich angemessene" Angebote erhalten – Selbstbestimmung wird zur Frage des Geldbeutels
  • Befristung und Absenkung von Leistungen (300 Mio. €): Hilfen sollen grundsätzlich befristet und reduziert werden, statt bedarfsgerecht.
  • Kindergeld-Stopp bei stationärer Unterbringung: Eltern verlieren Kindergeld, wenn ihr Kind in einem Heim untergebracht ist – obwohl die Kinder noch regelmäßig zu Hause sind.
  • Unterhaltsvorschuss zurückfahren (1 Mrd. €): Die 2017 erweiterte Leistung für Alleinerziehende soll wieder auf ältere Regelungen zurück.


Folgen für die Betroffenen

Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen:
  • Ohne individuelle Schulbegleitung können viele ihr Potenzial nicht entfalten und bleiben von Regelschulen ausgeschlossen
  • Langfristig entstehen Mehrkosten durch spätere Kriseninterventionen, nicht Einsparungen
  • Soziale Isolation und fehlende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Für junge Erwachsene (18–27 Jahre):
  • Plötzlicher Leistungsstopp mit 18 Jahren führt zu Obdachlosigkeit und Verarmung
  • Die Zahl wohnungsloser junger Menschen hat sich 2022–2025 fast verdreifacht (137.000 minderjährige Wohnungslose, 55.700 junge Erwachsene 18–25 Jahre)
  • Ohne Nachbetreuung landen viele auf der Straße statt in stabiler Beschäftigung

Der Paritätische Gesamtverband setzt sich allgemein gegen menschenrechtswidrige Maßnahmen im Asylbereich ein, wie z. B. den Leistungsausschluss von „Dublin-Fällen“, die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten oder die Beibehaltung des Asylbewerberleistungsgesetzes in seiner jetzigen Form. Die Positionen im Arbeitspapier von Bund, Ländern und Städten thematisierten Sparplänen gefährden die Integration oder Grundversorgung von Geflüchteten.

Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sieht das 108-seitige Dokument vor:
  • Reduzierte Standards und fehlende Betreuung führen zu Vernachlässigung und psychischen Traumatisierungen
  • Junge Menschen ohne Unterstützung entwickeln später kostenintensivere Probleme
  • Verstößt gegen internationales Recht

Für Alleinerziehende und Familien:
  • 855.000 Kinder (2024) sind auf Unterhaltsvorschuss angewiesen – diese Leistung soll gekürzt werden
  • Eltern müssen wieder mehr Kosten selbst tragen, während Ganztagsbetreuung verschoben wird
  • Betreuungslücken schränken Erwerbstätigkeit ein

Für Menschen mit Behinderungen allgemein:
  • Pooling-Modelle (Mehrpersonen-Assistenz statt 1) führen zu schlechterer Teilhabe
  • Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention
  • Höhere Eigenanteile bei Fahrtkosten und reduzierten Leistungen vertiefen Armut

Systemische Folgen:

Das Papier ignoriert völlig, dass Armut, Gewalt und psychische Erkrankungen die eigentlichen Treiber steigender Fallzahlen sind – nicht Ineffizienz. Statt diese Ursachen zu bekämpfen, werden die Symptome durch Leistungskürzungen verschärft.

Die Paritätische Gesamtverband warnt: Die Vorschläge behandeln Sozialleistungen wie reine Haushaltsposten, nicht als Rechte von Menschen. Es gibt keine einzige Abwägung zwischen Einsparungen und Schaden für Betroffene.

Besonders besorgniserregend ist, dass zwei Drittel aller Vorschläge keine Kostenschätzung enthalten – das tatsächliche Kürzungsvolumen liegt erheblich über 8,6 Milliarden Euro. Die Arbeitsgruppe tagte hinter verschlossenen Türen, ohne öffentliche Debatte über diese massiven Einschnitte in Grundrechte der Betroffenen.

Wichtige Petitionen in diesem Zusammenhang: 

Quellen & weitere Infos

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